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Ratgeber Recht: Wie hoch ist die Unterhaltspflicht?

Dr. Max Braeuer

Leserfrage: Mein Mann musste immer 75 Euro an seine Tochter zahlen. Er hat aber immer 100 Euro gezahlt. Es gab vor paar Jahren einen Gerichtsbeschluss von 100 Euro. Jetzt schreibt die Tochter, dass mein Mann ab April über 500 Euro zahlen soll und, wenn er das nicht macht, holt sich das BAföG-Amt es von uns. Geht das so einfach? Dass wir jetzt mehr zahlen sollen, kommt, weil mein Mann jetzt viel mehr verdient. Die Tochter ist 26 Jahre alt und macht ihren Master. Kontakt haben wir keinen mit ihr.

Dr. Max Braeuer: Ihr Mann ist seiner Tochter gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, auch über deren 18. Lebensjahr hinaus. Ob es ein persönliches Verhältnis zwischen Vater und Tochter gibt, spielt dabei keine Rolle. Grundlage der Unterhaltsverpflichtung ist allein das verwandtschaftliche Verhältnis.

In der Vergangenheit ist Ihr Mann offensichtlich begünstigt worden, durch das System der staatlichen Ausbildungsförderung. Der Betrag von 75 Euro oder 100 Euro monatlich kann natürlich den wirklichen Bedarf der Tochter nicht decken. Sie bezog daneben wohl ein Stipendium der staatlichen Ausbildungsförderung, und das hat den Vater entlastet. Die Tochter verlangt nun höheren Unterhalt. Sie haben mit Ihrer Vermutung recht, dass das mit dem gestiegenen Einkommen Ihres Mannes zusammenhängt. Eine Studentin kann ihre Ausbildung nur so lange mit öffentlicher Ausbildungsförderung finanzieren, wie ihre Eltern dazu nicht im Stande sind. Solange das Einkommen der Eltern eine bestimmte Größenordnung nicht üb...

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