Ratgeber Recht: Können die Töchter ihren Pflichtteil fordern?

Anwalt Dr. Max Braeuer

Leserfrage: Meine Frau hatte vor 20 Jahren drei erwachsene Töchter in unsere Ehe mitgebracht. Ich habe keine Kinder und hatte zu dieser Zeit einen größeren Geldbetrag durch Verkauf einer Immobilie auf meinem Konto. Wir haben das Berliner Testament aufgesetzt und die Kinder von meiner Frau beim Längstlebenden als Erbe eingesetzt. Wenn ich der Erstversterbende sein sollte, sollen in einem Vermächtnis meine zwei Cousins aus meiner Verwandtschaft einen Geldbetrag erhalten. Gilt dieses Vermächtnis auch, wenn ich der Längstlebende bin? Können die Töchter ihren Pflichtteil fordern, wenn ihre Mutter die Erstversterbende ist?

Dr. Max Braeuer: Das Berliner Testament ist das Mittel der Wahl, wenn es in einer Ehe Kinder gibt, die nicht alle gemeinsame Kinder der Eheleute sind. Deswegen ist es grundsätzlich sinnvoll, dass Sie ein solches Testament errichtet haben. Seine Besonderheit ist nämlich, dass es nach dem Tod der ersten beiden Eheleute nicht mehr geändert werden kann. Damit können Sie eine sinnvolle Regelung für den Fall finden, dass Ihre Frau zuerst versterben sollte.

Sie können als Ehemann Ihre Frau alleine beerben, und Ihre Frau kann sicher sein, dass nach dem Tod des Stiefvaters die drei Töchter das ganze Familienvermögen erben. Die Begünstigung der drei Töchter können Sie nämlich nicht mehr rückgängig machen, wenn Sie Ihre Frau überleben sollten.

Sie stellen aber zu Recht die Frage, ob die Töchter einen Pflichtteilsanspruch geltend machen können, wenn deren Mutter zuerst versterb...

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