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Ratgeber Recht: Kann der Vater enterbt werden?

Max Braeuer ist Experte für Familien- und Erbrecht

Leserfrage: Es geht um die Frage, wer erbt, wenn ein Berliner Testament vorliegt, der zunächst die verheirateten Erblasser begünstigt, dann aber das Erbe den leiblichen Kindern des Ehemannes zu gleichen Teilen zufallen soll. Die Ehefrau hat keine Kinder.

Wenn die Ehefrau zuerst stirbt, sehen wir keine Probleme, da dann ja die leiblichen Kinder später von ihrem Vater das gesamte Erbe erhalten würden. Wenn aber der Mann zuerst stirbt und die Ehefrau zunächst alles erbt, sehen wir das Problem, dass die danach erbenden Kinder nicht mehr als Kinder erster Ordnung erben, sondern als begünstigte Dritte. Ist dem so, oder würden die Kinder auch in diesem Fall als Kinder erster Ordnung erben? Wie ist die Rechtslage und wie könnte man aus dem Dilemma herauskommen? Wirkt sich das bei der Erbschaftssteuer aus? Des weiteren habe ich die Frage, ob der dann evtl. noch lebende Vater der Ehefrau ein Erbrecht hätte, wenn die Ehefrau zuletzt stirbt und keine eigenen Kinder hat. Der Vater würde ja Erbe zweiter Ordnung sein. Kann der Vater enterbt werden, weil er sich um seine Tochter nicht gekümmert hat und jeden Kontakt ablehnt?

Dr. Max Braeuer: Sie beschreiben den klassischen Fall eines Berliner Testaments. Zwei Eheleute rechnen damit, gemeinsam alt zu werden. Ihr gemeinsam erarbeitetes Vermögen wollen sie bis zum Tode behalten. Natürlich wissen sie nicht, wer von beiden zuerst stirbt. Also wird ein gemeinsames Testament errichtet, wonach derjenige das gesamte Vermögen erhält, der den anderen übe...

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