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Ratgeber Recht: Welche Rentenansprüche habe ich?

Anwalt Dr. Max Braeuer, Experte für Familien- und Erbrecht

Leserfrage: Wir sind seit 1963 verheiratet, mein Mann und ich. Falls mein Mann sich scheiden lässt und dann irgendwann vor mir stirbt, bekomme ich nichts mehr aus seiner Betriebsrente, sagt sein Arbeitgeber. Was ist in dem Fall mit der staatlichen Rente meines Mannes? Meine Rente beträgt knapp 400 Euro.

Dr. Max Braeuer: Sie sind seit 54 Jahren mit Ihrem Mann verheiratet, und da ist es ungewöhnlich, wenn Sie danach fragen, was im Falle einer Scheidung passieren würde. Sehr wahrscheinlich erscheint es nicht, dass Sie die Antwort auf Ihre Frage auch brauchen würden. Allerdings ist die Frage doch wichtig, weil es auch darum geht, welche Rente Sie nach dem Tode Ihres Mannes bekommen, auch wenn die Ehe weiterbesteht.

Sie selbst haben nur eine kleine Rente, von der Sie nicht würden leben können. Ihr Mann hat offenbar neben seiner gesetzlichen Rente auch noch eine betriebliche Altersversorgung von seinem früheren Arbeitsgeber. Diese Renten reichen für Sie beide zum Leben. Nach einer so langen Ehe sollte sich auch im Falle einer Scheidung daran nichts ändern, weil dann die Rentenansprüche, die Sie beide angesammelt haben, gleichmäßig zwischen Ihnen verteilt werden. Trotzdem kann die Besorgnis, die Sie gehört haben, richtig sein.

Bei der Scheidung muss das Gericht den Versorgungsausgleich durchführen. Dafür werden alle Rentenansprüche, die die beiden Eheleute während der Ehezeit aufgebaut haben, errechnet. Das wird bei Ihnen einfach sein. Da Sie schon so lange verheiratet sind, werden Sie...

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