Ihre Rechte als Patient - Krankenkasse zahlt nicht: So sparen Sie mit Ihrem Widerspruch Tausende Euro

Patienten kann es helfen, sich die wichtigsten Fragen vor dem Arztgespräch zu notieren.<span class="copyright">dpa/Monique Wüstenhagen</span>
Patienten kann es helfen, sich die wichtigsten Fragen vor dem Arztgespräch zu notieren.dpa/Monique Wüstenhagen

Gesetzlich Versicherte können sich gegen Entscheidungen der Kranken- oder Pflegekasse mit einem Widerspruch wehren. FOCUS Online sagt Ihnen, was Sie tun müssen, wenn Ihre Kasse die gewünschten Leistungen nicht bezahlen will.

Die meisten Standardleistungen werden mit der Chipkarte abgerechnet, ohne dass der Patient etwas davon merkt. Aufwändigere Versorgungen wie eine Reha, ein teureres Hörgerät oder die Behandlung in einer Spezialklinik, mit der kein Vertrag besteht, müssen Sie sich aber von Ihrer Kasse genehmigen lassen.

Vier Wochen Zeit für Widerspruch

Bei einer Ablehnung können Sie sich gegen die Entscheidung wehren. Sie haben vier Wochen Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Wichtig: Per Telefon oder E-Mail ist ein Widerspruch nicht gültig. Lassen Sie sich auch nicht auf mündliche Zusagen ein oder zum Zurückziehen Ihres Widerspruchs überreden. Die Erfolgschancen sind nicht schlecht: Laut Stiftung Warentest ist jeder dritte Widerspruch gegen eine Kranken­- oder Pflegekasse erfolgreich.

Streit gibt es oft um die Bewilligung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Hörgeräten, um Rehabilitationsmaßnahmen oder Pflege- und Krankengeld bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit. Oftmals geht es dabei um mehrere Tausend Euro. Die Kassen berufen sich dabei oft auf Entscheidungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassenversicherung (MDK). Das sind aber nur Empfehlungen, an die sie keinesfalls gebunden sind.

Antrag gilt nach drei Wochen von Krankenkasse als genehmigt

Meldet sich die Krankenkasse drei Wochen nach Erhalt des Antrags nicht, gilt dieser als genehmigt. Um einer Ablehnung zur Kostenübernahme bestimmter Leistungen zu widersprechen, sollten Sie das MDK-­Gutachten anfordern, um Anhaltspunkte für die Ablehnung zu finden. Als Patient haben Sie ein Recht auf Akteneinsicht. Hilfe bekommen Sie zudem bei Selbsthilfegruppen, der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, den Verbraucherzentralen und dem Versichertenältesten.

Wird auch der Widerspruch von der Kasse abgelehnt, bleibt Betroffenen nur der Gang vor das Sozialgericht. Um eine Klage zu erheben, haben Versicherte wiederum vier Wochen Zeit. Dafür sollten Sie sich aber zunächst Rat bei einem Rechtsanwalt suchen, empfiehlt die Stiftung Warentest.

Attest vom Arzt hilfreich

Schon im Vorfeld eines Antrags können Versicherte die Chancen einer Bewilligung erhöhen. So sollten sie ihre Ärzte dazu anhalten, aussagefähige Verordnungen und Atteste zu schreiben. Dabei sollten die medizinischen Befunde und die Lebenssituation für die Krankenkasse nachvollziehbar geschildert werden. Haben Sie grundsätzlich den Eindruck, dass Ihre Kasse ihnen Rechte vorenthält oder die Bearbeitung zu lange dauert, können sie sich mit einer Beschwerde an das Bundesversicherungsamt wenden.