Aus rechtlichen Gründen - EU kassiert vorerst keine Straf-Zölle auf Chinas E-Autos

Das E-Auto SU7 Xiaomi.<span class="copyright">NurPhoto via Getty Images</span>
Das E-Auto SU7 Xiaomi.NurPhoto via Getty Images

Die Europäische Union wird keine vorläufigen Zusatzzölle auf chinesische E-Autos erheben. Chinas Regierung fördere die eigene Wirtschaft mit unerlaubten Hilfen, so der Vorwurf.

Eigentlich war vorgesehen, dass die EU in bestimmten Fällen rückwirkend hohe Ausgleichszölle von bis zu 37,6 Prozent fordert. Grund für die ursprüngliche Forderung der Europäischen Union: E-Autos aus China profitieren aus Sicht der EU von wettbewerbsverzerrenden Subventionen. Deswegen drohe der EU-Industrie ein Schaden. Der EU-Kommission zufolge sind chinesische Elektroautos normalerweise rund 20 Prozent günstiger als in der Union hergestellte Modelle. Wie die Kommission nun mitteilte, würden aber die rechtlichen Voraussetzungen für eine rückwirkende Erhebung von Zöllen nicht erfüllt.

Höchstsatz von 37,6 Prozent Zusatzzoll

Zudem teilte die Behörde mit, dass die Zollsätze leicht angepasst wurden. Sie wurden in den meisten Fällen etwas abgesenkt. Konkret sollte für den Hersteller BYD etwa ein vorläufiger Strafzoll von 17,4 Prozent, für Geely 19,9 Prozent und für SAIC 37,6 Prozent gelten. Diese Sätze wurden nun auf 17,0 Prozent, 19,3 Prozent und 36,3 Prozent abgesenkt.

Tesla bekommt demnach einen individuellen Zollsatz von neun Prozent. Firmen, die mit der EU zusammenarbeiten, werden mit 21,3 Prozent (ursprünglich 20,8) belastet, für unkooperative Unternehmen wird ein Höchstsatz von 36,3 Prozent fällig.

Geely##chartIcon produziert unter anderem die elektrischen Smart-Modelle #1 und #3 sowie den Volvo EX30. SAIC baut den in Deutschland populären MG4, der in den Zulassungsstatistiken aus Flensburg im Mai unter den E-Autos knapp hinter dem VW ID.3 auf dem zweiten Platz landete.

Endgültige Entscheidung noch offen

Die Entscheidung, ob tatsächlich irgendwann Strafzölle gezahlt werden müssen, soll bis Ende Oktober bekanntgegeben werden. Die Kommission muss diese Entscheidung aber unter den 27 EU-Staaten abstimmen lassen. Wenn sich eine Mehrheit dagegen ausspricht, kann sie die Ausgleichszölle nicht einführen. Es wird auch darauf gehofft, dass mit Peking noch eine diplomatische Lösung gefunden wird.

Autohersteller, aber auch andere betroffene Parteien haben nun die Möglichkeit, Anhörungen bei der Kommission zu beantragen und innerhalb von zehn Tagen Stellungnahmen abzugeben. Die Kommission prüft diese und legt dann den Mitgliedstaaten ihren Vorschlag für eine endgültige Entscheidung vor.