Auto zu lange geparkt? Rechtsexperte deckt die oft unbekannten Regeln auf

Wie lang darf ein Auto an der selben Stelle geparkt bleiben? Gibt es Ausnahmen? Rechtsanwalt Michael Winter hat die Antworten.

Wenn man einen längeren Urlaub fern der Heimat genießt, stellt sich oft die Frage, wie lange man sein Auto am Straßenrand parken darf. Selbst in der Stadt kann es vorkommen, dass man sein Auto für Wochen oder sogar Monate abstellt, ohne es zu benutzen. In solchen Fällen fragt man sich sicherlich, wie lange das erlaubt ist.

Wie lange darf man an derselben Stelle parken?

Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns die Straßenverkehrsordnung genauer ansehen, da sie detaillierte Informationen enthält.

Dort steht Folgendes:

Gemäß § 12 der Straßenverkehrsordnung sind folgende Regelungen zum Halten und Parken festgelegt:

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  1. Das Halten ist nicht erlaubt an:
    - engen und unübersichtlichen Straßenstellen
    - im Bereich von scharfen Kurven
    - auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
    - auf Bahnübergängen
    - vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

  2. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

  3. Das Parken ist nicht erlaubt:
    - vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, falls rechts neben der Fahrbahn ein Radweg vorhanden ist, und bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten vor Kreuzungen und Einmündungen
    - wenn dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
    - vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auch auf schmalen Fahrbahnen
    - über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo das Parken auf Gehwegen durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung erlaubt ist
    - vor Bordsteinabsenkungen

Wie sieht es bei LKWs aus?

(3b) Das regelmäßige Parken von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5t sowie von Kraftfahrzeuganhängern über 2t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in bestimmten Gebieten untersagt. Diese Gebiete umfassen:

  • reine und allgemeine Wohngebiete

  • Sondergebiete zur Erholung

  • Kurgebiete und Klinikgebiete

Das Parkverbot gilt in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Es gibt jedoch Ausnahmen für entsprechend gekennzeichnete Parkplätze und das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

Auto unbegrenzt parken: Das müssen Sie wissen

Für PKW gibt es jedoch auch in den übrigen Vorschriften keine zeitlichen Begrenzungen. Das bedeutet, dass die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich keine zeitlichen Vorgaben für das Parken von PKW enthält - es sei denn, es wird an einer der oben genannten Ausnahmestellen geparkt.

Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die unbedingt erfüllt sein müssen:

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  • Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.

  • Es muss ordnungsgemäß für den Straßenverkehr zugelassen sein.

  • Die Plakette auf dem hinteren Nummernschild muss auf eine (noch) gültige Hauptuntersuchung hinweisen.

  • Das Kennzeichen muss lesbar sein.

  • Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verschmutzt sein, damit die Reflektoren sichtbar bleiben.

Sie dürfen also kein Auto, das abgemeldet ist oder keinen TÜV hat, im öffentlichen Raum abstellen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Regelmäßig informieren

Es ist bereits in der Rechtsprechung geklärt, dass mobile Parkverbote mit einer Ankündigungsfrist von drei Tagen eingerichtet werden dürfen.

Dies geschieht oft bei Baustellen oder Veranstaltungen. Wenn sich nach dieser Ankündigungsfrist noch Fahrzeuge im Parkverbot befinden, ist es legal und auf Kosten des Fahrzeughalters, sie abschleppen zu lassen.

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Deshalb empfehle ich, bei längerem Parken eine vertrauenswürdige Person mit einem Satz Fahrzeugschlüssel zu beauftragen, regelmäßig alle zwei Tage zu überprüfen, ob das oben genannte Szenario eingetreten ist.


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