Rechtsextreme Splitterpartei darf Reichsflagge vor Parteibüro vorläufig behalten
Die rechtsextreme Kleinstpartei Der III. Weg muss eine sogenannte Reichsflagge vor ihrem Parteibüro in Hilchenbach vorerst nicht entfernen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster gab am Mittwochabend einem Eilantrag der Splitterpartei gegen eine Ordnungsverfügung des Bürgermeisters statt. Die Stadt sah im Hissen der Flagge eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, weswegen eine Pflicht zum Einschreiten bestehe.
Dagegen zog die Partei vor das Verwaltungsgericht Arnsberg, das ihren Eilantrag jedoch ablehnte. Im Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht hatte sie nun Erfolg. Die Stadt habe sich zu Unrecht als zum Einschreiten verpflichtet gesehen, erklärte dieses. Es könne zunächst offen bleiben, ob in diesem Fall eine Gefahr für die öffentliche Ordnung bestehe.
Bei der schwarz-weiß-roten Reichsflagge handelt es sich um ein Symbol des deutschen Kaiserreichs, das auch noch in den Anfangsjahren der NS-Diktatur verwendet wurde. Die Flagge dient als Erkennungszeichen von Rechtsextremen und anderen Demokratiegegnern.
smb/cfm