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Rechtskräftig verurteilter Berlusconi darf Sozialdienst leisten

Wo und wann Silvio Berlusconi seinen Sozialdienst ableisten muss, ist noch nicht bekannt.

Der rechtskräftig verurteilte Silvio Berlusconi kann seine einjährige Reststrafe wegen Steuerbetrugs mit Sozialdienst in einem Seniorenheim ableisten und entgeht damit dem Hausarrest. Ein Gericht in Mailand veröffentlichte diese Entscheidung am Dienstag. Der 77-Jährige muss damit mindestens einmal pro Woche vier Stunden lang in einer sozialen Einrichtung für ältere Menschen arbeiten. Dadurch bleibt dem dreimaligen italienischen Regierungschef der Hausarrest mit seinen strikten Regeln und Einschränkungen erspart.

Berlusconi darf seine Heimatregion, die Lombardei, in dieser Zeit prinzipiell nicht verlassen, kann allerdings noch beantragen, mehrere Tage pro Woche in Rom sein zu dürfen.

Berlusconi war im August vergangenen Jahres im Mediaset-Prozess wegen Steuerbetrugs zu vier Jahren Haft verurteilt worden, von denen drei jedoch wegen einer Amnestieregelung ausgesetzt worden waren. Ins Gefängnis muss der 77-Jährigen wegen seines hohen Alters nicht mehr.

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Die Anwälte des Medienzaren hatten bei der Anhörung am vergangenen Donnerstag Sozialdienst für ihren Mandaten beantragt. Auch der Staatsanwalt hatte sich dafür ausgesprochen. Berlusconi wollte den Sozialdienst lieber in einer Behinderteneinrichtung in der Nähe seiner Villa Arcore bei Mailand ableisten. Die Richter folgten jedoch dem Staatsanwalt, der sich für ein Altenheim ausgesprochen hatte.

Der Sozialdienst für Berlusconi gilt zunächst auf Probe - die Richter könnten ihr Urteil wieder revidieren und Berlusconi doch noch zum Hausarrest verurteilen, wenn er beispielsweise Regeln nicht einhält. Der Politiker hatte für sich Sozialdienst beantragt, um mehr Bewegungsfreiheit für den Europawahlkampf seiner Mitte-Rechts-Partei Forza Italia (FI) zu haben, dessen Leitfigur er noch immer ist.

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Seine Strafe wird im Sozialdienst vermutlich noch einmal auf zehneinhalb Monate reduziert, dennoch muss Berlusconi mit Einschränkungen rechnen. So darf der Milliardär voraussichtlich nachts zwischen 23.00 und 6.00 Uhr sein Haus nicht verlassen und keinen Kontakt zu Drogenabhängigen oder Kriminellen haben. Seinen Reisepass hatte er bereits nach der rechtskräftigen Verurteilung 2013 abgeben müssen.

Seine Partei FI steckt vor der Europawahl Ende Mai in einer tiefen Krise. Die Leitfigur Berlusconi darf wegen der Verurteilung keine Ämter mehr übernehmen und auch nicht Spitzenkandidat der Partei sein, will aber den Wahlkampf führen.

(dpa)