Rechtsterrorist beklagt Isolationshaft - Anders Breiviks Menschenrechtsklage wird erneut verhandelt

Anders Behring Breivik und seine Anwältin.<span class="copyright">Cornelius Poppe/NTB Scanpix/AP/dpa</span>
Anders Behring Breivik und seine Anwältin.Cornelius Poppe/NTB Scanpix/AP/dpa

Der verurteilte Massenmörder Anders Breivik lässt vor Gericht erneut über seine strengen Haftbedingungen verhandeln. 2012 wurde der Rechtsterrorist zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt.

Der verurteilte Massenmörder Anders Breivik lässt vor Gericht erneut über seine strengen Haftbedingungen verhandeln. Wenige Tage nach der Abweisung seines Antrags auf vorzeitige Haftentlassung geht es bei dem am Montag begonnenen Berufungsverfahren nun wieder um die Klage, in der der Rechtsterrorist dem norwegischen Staat Verstöße gegen seine Menschenrechte vorwirft. Fünf Verhandlungstage sind angesetzt. Eine Vorinstanz hatte Breiviks Menschenrechtsklage im Februar abgewiesen, woraufhin der Utøya-Attentäter gegen das Urteil in Berufung gegangen war. Zur neuen Verhandlung vor dem Borgarting-Berufungsgericht in Oslo wurde er per Video aus dem Gefängnis Ringerike zugeschaltet.

Breivik ist für die schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit verantwortlich

Breivik hatte am 22. Juli 2011 eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und im Anschluss auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei angerichtet. Die Terroranschläge mit ihren insgesamt 77 Todesopfern gelten als die schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit. Breivik war dafür 2012 zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden. Über seine Haftbedingungen hat er sich seitdem immer wieder beschwert: Die jahrelange Isolationshaft verstoße gegen seine Menschenrechte und habe ihm geschadet.

Immer wieder erfolglose Gerichtsverfahren

In einem anderen Verfahren hatte Breivik im November zum zweiten Mal prüfen lassen, ob er auf Bewährung vorzeitig auf freien Fuß kommen kann. Das zuständige Amtsgericht von Ringerike, Asker und Bærum wies seinen Antrag vergangene Woche ab - auch dagegen geht der 45-Jährige wieder in Berufung.