Sommerurlaub in Deutschland - Wo Sie mit Ihrem Wohnmobil parken dürfen – und wo nicht

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Deutschland hat genaue Regeln dafür, wo Sie mit Ihrem Wohnmobil parken dürfen. Lesen Sie hier die wichtigsten Gesetze, die Sie kennen sollten.

In Deutschland regelt das Gesetz, wo Wohnmobile parken dürfen und wo nicht. Auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen dürfen Wohnmobile mit einem Gewicht unter 7,5 Tonnen generell bis zu 24 Stunden parken, solange keine anderslautenden Verkehrszeichen dies verbieten.

Wohnmobile am Wochenende parken: Wo ist es erlaubt?

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) §12 Halten und Parken Abs. 3a ist das Parken von Wohnmobilen über 7,5 Tonnen innerhalb geschlossenen Ortschaften „in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten“ in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Für gekennzeichnete Parkplätze gelten diese Regeln nicht.

Dürfen Campingstühle vorm Wohnmobil stehen?

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Abstellen des Fahrzeugs nicht den Charakter des Campings annehmen darf. Das bedeutet, dass keine Gegenstände wie Stühle, Tische oder Markisen aufgestellt werden dürfen und längere Aufenthalte nicht gestattet sind.

Für Wohnmobilisten gibt es spezielle Wohnmobilstellplätze, die genau für diese Zwecke ausgewiesen sind. Diese Stellplätze bieten oft zusätzliche Dienstleistungen wie Strom, Wasser und Entsorgungsmöglichkeiten. Sie eignen sich ideal für Kurzaufenthalte und teilweise auch für längere Nutzungszeiträume.

Alternativ können Wohnmobile auch auf Campingplätzen abgestellt werden. Hier ist nicht nur das Parken, sondern auch das Campen erlaubt. Auf Campingplätzen können Wohnmobile längerfristig abgestellt und genutzt werden, und es stehen oft verschiedene Einrichtungen und Annehmlichkeiten zur Verfügung, um den Aufenthalt angenehm zu gestalten.

Parkverbot fürs Wohnmobil – was ist nicht erlaubt?

Auf manchen Gebieten ist das Parken eines Wohnmobils verboten. Das gilt zum Beispiel für Privatgrundstücke, sofern Sie keine Genehmigung des Besitzers haben.

Ebenfalls verboten ist das Abstellen in Parks und auf Grünflächen sowie in Naturschutzgebieten, Nationalparks und ähnlichen geschützten Bereichen.

Beachten Sie außerdem, dass geparkte Wohnmobile den fließenden Verkehr nicht behindern oder Sichtbeeinträchtigungen verursachen dürfen. Innerhalb von Städten, wo ohnehin wenig Parkplätze vorhanden sind, sind Wohnmobile von den Anwohnern meistens nicht gern gesehen, da sie noch mehr Platz wegnehmen. Solange dort kein Verkehrszeichen steht, welches das Parken des Wohnmobils verbietet, dürfen Sie dieses allerdings dort zumindest zeitlich begrenzt stehen lassen.