Nach Aus der Regierung - Ampel-Minister sichern sich hohe Pensionen - nur ein Polit-Liebling muss zittern
Der vorzeitige Bruch der Ampel-Regierung bringt die Karrierepläne der Minister durcheinander. Dennoch müssen sie sich trotz Neuwahlen keine Sorgen um ihre Altersversorgung machen.
Die Pensionen sind in Paragraf 15 des Bundesministergesetzes (BMinG) geregelt. Normalerweise hätten Kanzler und Minister erst nach vier Jahren im Amt Anspruch auf ein Ruhegehalt, wie die „Welt“ berichtet. Doch für den Fall einer vorzeitigen Auflösung der Bundesregierung gibt es eine Ausnahmeregelung, auch rechtliche Fiktion genannt: „Im Falle einer Auflösung des Bundestages und einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren gilt dies als Amtszeit von vier Jahren.“
Pistorius würden vier entscheidende Tage fehlen
Sollte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wie angekündigt am 15. Januar die Vertrauensfrage stellen, hätten alle Minister bis auf einen diese Bedingung erfüllt. Nur Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) muss bangen, da ihm bis zur Zwei-Jahres-Grenze dann vier Tage fehlen. Er wurde am 19. Januar 2023 ins Amt gehoben. Allerdings bleiben die bisherigen Minister auch nach einer verlorenen Vertrauensfrage geschäftsführend im Amt, was Pistorius gute Chancen gibt, die Voraussetzungen dann doch noch zu erfüllen. Verteidigungsminister Boris Pistorius ist der nach Umfragen der beliebteste Politiker in Deutschland.
Die „Welt“ schreibt weiter, dass das Ruhegehalt der Minister mindestens etwa 5500 Euro monatlich beträgt und mit der Dauer der Amtszeit steigt. Für jedes weitere Jahr im Amt erhöht sich der Prozentsatz um knapp 2,4 Prozentpunkte bis zum Höchstsatz von 71,75 Prozent. Das Übergangsgeld wird ebenfalls für sechs Monate bis zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt gezahlt.
Rechtlicher Rahmen und Übergangsregelungen
Bundesminister können das Ruhegehalt erst ab dem 67. Lebensjahr beziehen. Sie können jedoch bereits ab 60 Jahren eine vorzeitige Pension mit Abzügen beantragen. Pro Jahr vor dem 67. Geburtstag werden 3,6 Prozent des Anspruchs abgezogen, maximal 14,4 Prozent. Dies gleicht dem System der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der ein Rentner erst mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen darf.
Zusätzlich zum Ruhegehalt steht den Ministern auch ein Übergangsgeld zu, das abhängig von der Amtsdauer zwischen sechs Monaten und zwei Jahren gezahlt wird. In den ersten drei Monaten entspricht es dem vollen Gehalt plus Ortszuschlag, danach nur noch der Hälfte.