Das regt Kunden auf: Wenn der Automat den Pfand ablehnt
Pfandflaschen dürfen eigentlich nur aus zwei Gründen abgelehnt werden. Doch manchmal machen es die Automaten den Kunden schwer, einwandfreies Leergut abzugeben.
Es kommt immer wieder vor, dass Pfandautomaten bestimmte Getränke nicht annehmen, obwohl das einheitliche Pfandlogo darauf klar erkennbar ist. In diesen Fällen sind die Händler aber gesetzlich verpflichtet, die Flaschen oder Dosen anzunehmen.
Das wurde erst im Juni 2023 erneut durch das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt. Sogar zerdrückte Dosen müssen Geschäfte wie Aldi, Lidl und Kaufland zurücknehmen – diese müssen Sie dann allerdings beim Personal abgeben, da der Automat sie nicht mehr erkennen kann.
Darum ist es wichtig, dass Sie hartnäckig bleiben und die vom Automaten abgelehnten Behälter nicht einfach dort stehen lassen. Es gibt aber tatsächlich zwei Ausnahmen, bei denen die Rücknahme des Leerguts verweigert werden kann.
Leergutannahme verweigert: Wann das erlaubt ist
Die beiden Ausnahmen bei der Annahme von Pfandflaschen oder Dosen treffen auf die wenigsten Geschäfte zu:
Während Form, Zustand oder Marke des Leerguts unerheblich sind, sieht das Gesetz eine Ausnahme beim Material vor. Wenn ein Geschäft selbst keine Dosen im Sortiment hat, müssen diese auch nicht als Pfand angenommen werden. Dasselbe gilt, wenn ein Geschäft gar keine Plastikflaschen anbietet.
Die zweite Regelung betrifft die Ladenfläche. Beträgt diese weniger als 200 Quadratmeter, dann müssen diese Händler das Pfand nicht zwangsläufig zurücknehmen. Dazu zählen etwa Kioske.
Diese Regeln gelten allerdings nur für Einwegbehälter, auf die 25 Cent pro Flasche oder Dose Pfand anfallen.
Bei Mehrwegbehältern kann ein Markt die Rücknahme verweigern, sofern er diese nicht selbst verkauft. Dennoch kommt es auch oft vor, dass Pfandautomaten bestimmte Marken ablehnen, obwohl obige Ausnahmen nicht zutreffen – manchmal sogar, obwohl diese im selben Geschäft gekauft wurden.
Geschäfte zur Rücknahme verpflichten
Sollte der Automat die Annahme verweigern, obwohl es sich um einwandfreies Leergut handelt, dann können Sie auf ihrem Recht bestehen. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät dazu, das Pfand beim Personal abzugeben und hartnäckig zu bleiben.
Ist das Symbol für Einwegpfand zu erkennen, dann ist der Händler zur Annahme des Leerguts verpflichtet. Zur Not eben auch händisch über einen Mitarbeiter.