Rehabilitierung: Regierung beschließt Gesetzentwurf zur Entschädigung Homosexueller

Bis zum Jahr 1969 waren sexuelle Handlungen zwischen Männern strafbar.

Helmut Kress war 15 Jahre alt, als die Polizei ihn an seinem Arbeitsplatz festnahm und in Handschellen abführte. Er absolvierte gerade eine Ausbildung am Tübinger Rathaus. 1961 war das. Er kam für 14 Tage ins Gefängnis, Einzelhaft. Ein Eimer mit Deckel diente als Toilette. Sein Vergehen: Er hatte homosexuelle Kontakte. „Das war grausam, wie in einem Zuchthaus“, erinnert sich der heute 71-Jährige. Sexuelle Handlungen zwischen Männern bis 1969 strafbar Kress hatte zu diesem Zeitpunkt einen Freund. Sie trafen sich in einem Wochenendhaus von dessen Eltern, tauschten Briefe aus. Diese waren wohl auch der Anlass für eine Anzeige. Denn sexuelle Handlungen unter Männern waren in der Bundesrepublik bis 1969, in der DDR bis 1968 strafbar. Gänzlich abgeschafft wurde der schwulenfeindliche und menschenverachtende Paragraf 175 erst im Jahr 1994. „Man kann doch nichts für seine Gefühle“, sagt Kress klar. Das sei keine Krankheit und auch keine Straftat. Der junge Mann verlor seinen Arbeitsplatz. Als seine Mutter kurz vor seinem Gerichtsprozess starb, sagte sein Vater nur: „Sei froh, dass deine Mutter das nicht mehr miterleben muss.“ Danach brach der Kontakt zu seinem Vater ganz ab, Unterstützung fand er bei seinen Geschwistern. Bis heute ist Kress für diese Menschenrechtsverletzung nicht entschädigt und rehabilitiert worden. Das soll sich nun ändern....Lesen Sie den ganzen Artikel bei berliner-zeitung