Rentenlücke schließen: Wichtiger Beitragswert ändert sich ab Januar

Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, zahlt automatisch in die Rentenkasse ein. Doch auch freiwillige Beiträge sind für die Altersvorsorge möglich. Dabei gibt es eine wichtige Änderung ab 2025.

Neben den gesetzlich festgelegten Rentenbeiträgen können Arbeitnehmer in Deutschland auch freiwillige Sonderzahlungen leisten und damit sogenannte "Rentenpunkte" erwerben. Diese dienen in Deutschland als Maßeinheit für die Berechnung von Rentenansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der Wert eines Rentenpunktes wird jedes Jahr neu festgelegt und orientiert sich am Durchschnittsentgelt aller Versicherten.

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Wer für 2024 freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchte, sollte sich nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung beeilen und das im besten Fall bis Ende dieses Jahres erledigen.

Zwar können sie auch noch bis 31. März 2025 gezahlt werden, jedoch steigt ab 2025 der zu zahlende Mindestbeitrag.

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Rechner Rentenversicherung – freiwillige Beiträge

Bei der privaten Altersvorsorge sind freiwillige Rentenversicherungsbeiträge eine beliebte Möglichkeit. Mit dem Online-Rechner können Sie berechnen, wie Sie Ihre Rente erhöhen können.
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Mindestbeitrag steigt ab Januar 2025

Münzen und eine Banknote liegen auf einer Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
Münzen und eine Banknote liegen auf einer Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Wer die Beiträge noch 2024 einzahlt, kann einen Betrag zwischen dem aktuellen monatlichen Mindestbeitrag von 100,07 Euro und dem monatlichen Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro wählen.

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Die Überweisung muss die Versicherungsnummer, Vor- und Zunamen sowie den Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, enthalten. Werden die Beiträge für 2024 erst in 2025 gezahlt, sind aber mindestens 103,42 Euro monatlich zu zahlen.

Der Höchstbeitrag bleibt im nächsten Jahr gleich, aber der Mindestbeitrag steigt 2025 um 3,35 Prozent. Eine Überlegung wert sind freiwillige Beiträge zum Beispiel für Menschen, die Lücken im Versicherungsverlauf schließen wollen, weil sie nicht rentenversicherungspflichtig sind.

Grundsätzlich können alle in Deutschland lebenden Menschen, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt und mindestens 16 Jahre alt sind, freiwillige Beiträge leisten. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige Beiträge zahlen und damit die Rente weiter erhöhen.

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