Rettungseinsatz in England: Sanitäter schockiert über herzlose Notiz
Trotz ihres engagierten Einsatzes werden Rettungskräfte bisweilen verbal angefahren. Das zeigt auch ein aktuelles Beispiel aus England ganz deutlich.
In der britischen Stadt Stoke-on-Trent fanden Sanitäter nach einem Rettungseinsatz am Sonntagmorgen eine unfassbare Notiz an ihrem Wagen vor. In der Nachricht heißt es: “Wenn dieser Wagen nicht für die Hausnummer 14 ist, dann haben sie kein Recht, hier zu parken. Es ist mir egal, ob die ganze Straße zusammenbricht. Jetzt fahrt euren Wagen weg von meinem Haus.”
Doch als ob das nicht schon schockierend genug wäre, soll die Frau, die besagten Zettel geschrieben hat, die Sanitäter beleidigt haben. Das bestätigt auch eine Kollegin der Rettungskräfte, die die Notiz kurzerhand auf Twitter postete.
So upset to be sent this by one of our crews this morning! Along with this note left on their they received a load of verbal abuse!@OFFICIALWMAS @StaffsPolice pic.twitter.com/c4UYdcjv86
— Katie Tudor (@wmaskatietudor) February 18, 2018
Dazu schrieb sie: “Ich bin so wütend über das, was mir heute Morgen von einem Kollegen geschickt wurde. Zusammen mit der Notiz, die am Wagen hinterlassen wurde, erhielten sie außerdem jede Menge Beschimpfungen.”
In den Kommentaren versicherte die junge Frau außerdem, dass ihre Kollegen bei ihrem Einsatz keineswegs die Straße blockiert haben, sondern nur auf einem Parkplatz standen. Sie fragt sich außerdem: “Kann man nichts dagegen tun? So etwas kommt regelmäßig vor.”
Auch die Twitter-Nutzer zeigen sich angesichts des mangelnden Verständnisses für die Sanitäter und angesichts mangelnder Menschlichkeit schockiert darüber. “Das ist einfach nur widerlich”, findet ein User.
That’s purely disgusting!
— Dave Harford (@dharford79) February 18, 2018
Eine andere schreibt fassungslos: “Ich kann nicht glauben, wie selbstsüchtig Menschen sein können.”
It sure is. I can’t believe how selfish some people can be!!
— Jenny Adcock (@JennyAdcock1) February 18, 2018
Rettungsdienst in Not: Der Frust der Sanitäter ist berechtigt