Ungültige Bußgeldbescheide für Supermärkte: Richter rüffelt Kölner Stadtverwaltung
Einen kräftigen Rüffel hat am Freitag ein Amtsrichter dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt erteilt. Er hatte darüber zu befinden, dass der Inhaber eines Supermarkts in Nippes auf keinen der drei Bußgeldbescheide reagiert hatte, die ihm nach Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung zugegangen waren. Der 78-Jährige, der das Geschäft seit Jahrzehnten betreibt, sieht sich zu Unrecht beschuldigt. Er brauchte nicht viel zu sagen, denn der Richter war von Anfang an auf seiner Seite – aus formalen Gründen: Die Bescheide seien nicht ordnungsgemäß erlassen worden, weil es ihnen an der Konkretisierung der Vorwürfe mangele. Weil die Behörde „das kleine Einmaleins“ nicht beherrscht habe, stellte er das Verfahren ein. Aus Bescheiden gehe nicht klar hervor, worin genau die Verstöße bestehen würden Vergeblich wies eine Mitarbeiterin des Amts, die kleinlaut dessen Vorgehen rechtfertigte, darauf hin, zu den Bußgeldbescheiden gehörten nach der Kontrolle angefertigte Niederschriften und Fotos. Diese belegten, dass der Inhaber „seine Aufsichtspflicht verletzt“ und so gegen die Hygieneverordnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs verstoßen habe. Der entsprechende Paragraf lege fest, dass die verzehrbare Ware „keinen nachteiligen Beeinflussungen ausgesetzt“ sein dürfe, ob durch „hygienische oder bauliche Mängel“. Der Richter beharrte darauf, aus den Bescheiden gehe nicht klar hervor, worin genau die Verstöße bestehen würden; es reiche nicht, Niederschriften einfach „dranzutackern“. Auch ein Beispiel, das die Vertreterin der Behörde vorbrachte, vermochte ihn nicht zu überzeugen: In der Spülküche sei ein Mülleimer ohne Deckel gefunden worden, so dass „Verderberkeime über die Raumluft übertragen“ werden könnten. Vorwurf zu vage Der Vorwurf der Ordnungswidrigkeit bleibe auch hier zu vage; gleichwohl mahnte der Richter den 78-Jährigen, die „notwendigen Maßnahmen“ zu ergreifen, da in seinem Geschäft anscheinend „irgendetwas nicht stimmt“. Doch in den Bescheiden würden „keine Schlüsse aus der Kontrolle gezogen“ und es fehlten klare Begründungen für die Höhe des Bußgelds. Beträge von 500, 1000 und 2200 Euro sollte der Geschäftsinhaber zahlen. Das muss er nun nicht mehr tun. Sein Kommentar nach der Verhandlung: „Der Richter ist ein guter Mann.“...Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta