Rücknahmepflicht für Elektromüll kann kommen

Die große Koalition will erreichen, dass weniger Elektromüll in der Abfalltonne landet. Foto: Marijan Murat

Verbraucher können ihre ausrangierten Elektrogeräte wie Handys, Kaffeemaschinen oder Fernseher künftig leichter über den Händler entsorgen.

Eine Reform des Elektrogerätegesetzes nahm am Freitag im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde. Gelten sollen die neuen Regeln ab Anfang 2016. Sie verpflichten Händler, kleinere Geräte in jedem Fall und größere beim Kauf eines gleichwertigen neuen Geräts kostenlos zurückzunehmen - allerdings nur, wenn sich deren Elektro-Sortiment über mehr als 400 Quadratmeter erstreckt.

Bisher nehmen Händler Altgeräte nur auf freiwilliger Basis zurück. Andernfalls müssen sie zu kommunalen Sammelstellen gebracht werden. In Zukunft sollen die größeren Geschäfte Geräte mit bis zu 25 Zentimetern Kantenlänge in jedem Fall annehmen müssen. Die Pflicht gilt auch für größere Online-Händler.

Die große Koalition will damit erreichen, dass weniger Elektromüll in der Abfalltonne landet. Das schadet der Umwelt, auch wertvolle Metalle gehen verloren. Kritik kommt von Verbraucherschützern und Umweltverbänden, die die neuen Regeln viel zu kompliziert finden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Gesetzesbeschluss des Bundestags

Empfehlungen des Bundesrats-Umweltausschusses

FAQ des Ministeriums zum Elektrogerätegesetz

Umweltbundesamt zu Elektroaltgeräten

Umweltbundesamt zur zugrundeliegenden EU-Richtlinie