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Sanierungsarbeiten am Flughafen Köln/Bonn: Massive Eingriffe in die Umwelt befürchtet

Der BUND kritisiert Pläne zur Sanierung der Start- und Landebahn.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen, weist in einem Schreiben an die Stadt Köln und den Rhein-Sieg-Kreis als Genehmigungsbehörden darauf hin, es gebe Verfahrensfehler bei der geplanten Sanierung der großen Start- und Landebahn des Flughafen Köln-Bonn. Bei den Sanierungsarbeiten handele es sich um eine Ausbaumaßnahme, die in das seit Jahren angekündigte Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung zu integrieren seien, sagte der Landesvorsitzende Holger Sticht. Umweltverträglichkeit nicht geprüft Der BUND erinnert an die 1990 gesetzlich eingeführte Umweltverträglichkeitsprüfung, danach müssten umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin überprüft werden. Der Flughafen Köln/Bonn habe aber mehr als 60 Hektar an Vorfeldflächen und Betriebsflächen hinzugebaut, ohne die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Sticht weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil aus dem Jahr 2014 hin. Kläger der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn hätten vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten, dass die Nutzung eines Vorfeldes bis zur Nachholung einer Umweltverträglichkeitsprüfung untersagt werde. Die Umsetzung des Urteils stehe allerdings noch aus. Die Flughafengesellschaft plane jetzt „weitere massive Eingriffe im Zusammenhang mit dem Ausbau der Hauptlandebahn im Umfang von über 32 Hektar in der Wahner Heide, überwiegend in gesetzlich geschützten Biotopen“. Die Zulassung solle „lediglich über Einzelbescheide zum Gewässerschutz und zum Biotopschutz“ erfolgen. Der BUND fordere die Flughafenbetreiber auf, vor weiteren Eingriffen „ein Planfeststellungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung, auch für die sogenannten Sanierungsmaßnahmen durchzuführen“, sagte Sticht. Reine Sanierungsmaßnahme Der Flughafen beurteilt die Sachlage anders. „Bei den Baumaßnahmen handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme und nicht um eine Änderung oder Erweiterung der Flughafen-Kapazität. Eine solche wäre aber Voraussetzung für eine Umweltverträglichkeitsprüfung der Flughafenanlage“, teilte ein Sprecher der Flughafengesellschaft mit. Die Baumaßnahmen seien so geplant, dass Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich gehalten würden. Soweit sie jedoch unvermeidbar seien, würden diese Eingriffe entsprechend der gesetzlichen Anforderungen kompensiert, beziehungsweise ausgeglichen. Dabei komme der eventuelle Ausgleich „im Wesentlichen dem Erhalt der Wahner Heide zugute“. (bl)...Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta