Zu schön, um wahr zu sein: Fallen Sie nicht auf diese Job-Angebote herein

200 bis 1000 Euro Vergütung pro Tag: Mit dubiosen Job-Angeboten versuchen Betrüger, Verbraucher in die Falle zu locken. Verbraucherschützer erklären, wie Betroffene reagieren sollten.

Bei der Online-Sicherheit gibt es eine einfache Regel. Was zu schön klingt, um wahr zu sein, ist es meistens auch. Bestes Beispiel ist eine Masche, über die in der Vergangenheit einige österreichische Portale berichteten.

Nutzer erhalten Nachrichten per SMS, Telegram oder iMessage, in denen ihnen ein lukrativer Job in Aussicht gestellt wird. Auch unsere Redaktion hat eine solche Mitteilung erreicht. "Ihr Werdegang hat die Aufmerksamkeit mehrerer Online-Personalvermittler erregt", heißt es darin.

"Daher möchten wir Ihnen einen Job anbieten, den Sie in Ihrer Freizeit von zu Hause aus erledigen können." Die Arbeit wird als "einfach" beschrieben, der Tageslohn soll zwischen 200 und 1000 Euro liegen. Die Nachricht endet mit der Aufforderung, Kontakt über WhatsApp aufzunehmen.

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Kurznachricht wirkt dubios - aus mehreren Gründen

Diese Nachricht erreichte unsere Redaktion.
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Es gibt vieles, was an der Mitteilung dubios wirkt. Nicht nur sieht die Absender-Mail-Adresse merkwürdig aus. In unserem Fall besteht sie aus mehreren anscheinend zufällig aneinander gereihten Buchstaben, der E-Mail-Anbieter ist Gmail und kein Firmen-Postfach.

Einige Formulierungen lesen sich holprig, zum Beispiel: "Werden Sie Teil des boomenden deutschen Arbeitsmarktes." Der Job, um den es geht, wird nicht genauer beschrieben. Und: Der Verdienst, der in der Mitteilung in Aussicht gestellt wird, wirkt unrealistisch hoch.

Bei der Verbraucherzentrale Bayern sind zwar bisher kaum Meldungen über die vermeintlichen Job-Angebote per Kurznachricht eingegangen. Nikolaus Stumpf, der dort als Referent für Recht und Digitales arbeitet, sagt im Gespräch mit CHIP aber, dass Verbraucher immer wieder Nachrichten melden, die ihnen "komisch" oder "unseriös" vorkommen.

Mit Blick auf die Mitteilung, die uns per iMessage erreicht hat, fallen ihm gleich mehrere Alarmsignale auf: "Erstens sieht die E-Mail-Adresse suspekt aus, was nicht für ein echtes Jobangebot spricht", sagt er.

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Auf diese Alarmsignale sollten Verbraucher achten

Es gibt mehrere Alarmzeichen, auf die Verbraucher achten sollten.
Es gibt mehrere Alarmzeichen, auf die Verbraucher achten sollten.

"Zweitens sind manche Formulierungen seltsam, zum Beispiel die mit dem 'boomenden Arbeitsmarkt'. Und drittens melden sich seriöse Firmen nicht per iMessage, SMS oder WhatsApp." Wer unsicher ist, kann laut Stumpf einfach die Absender-Adresse googlen.

Manchmal zeigen schon die ersten Sucherergebnisse, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt. Neu ist das sogenannte "Job-Scamming" nicht. Es wird auch als "Identitätsdiebstahl bei der Jobsuche" bezeichnet.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen schreibt auf CHIP-Anfrage: "Beim Job-Scamming gehen Kriminille mit gefälschten Jobangeboten in Jobbörsen oder in Sozialen Netzwerken auf Datenfang. Lockmittel sind dabei meist freie Zeiteinteilung, eine attraktive Vergütung oder die Aussicht auf Home Office."

Die Erfahrung in der Beratung zeigt demnach: "Wer sich auf die gefälschte Stellenanzeige bewirbt, wird von den Kriminellen angeschrieben. Der Kontakt läuft hierbei meist über WhatsApp oder SMS."

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Betrüger sind auf personenbezogene Daten aus

Laut den Verbraucherschützern tauchen inzwischen aber auch Jobangebote ohne Stellensuche auf - wie im Fall der Nachricht, die unsere Redaktion erreicht hat. Das Ziel der Betrüger ist klar: Sie wollen personenbezogene Daten abgreifen.

"Dabei handelt es sich etwa um Personalausweis, Führerschein, Pass, Kontodaten oder Sozialversicherungsnummer. Ein gern verfolgtes Ziel ist es auch, auf den Namen der "Bewerbenden" ein neues Konto bei einer Bank einzurichten", heißt es in der Antwort der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Auch von Bestellungen in fremdem Namen und fingierten Vertragsabschlüssen ist die Rede. Wer Job-Nachrichten auf seinem Smartphone entdeckt, die zu gut klingen, um wahr zu sein, sollte sie deshalb löschen und den Absender blockieren. Und: Auf keinen Fall auf Links klicken. Nutzer können sich so mit Malware infizieren.

Das können Sie tun, wenn Sie einem Betrug zum Opfer gefallen sind

Wer Daten weitergegeben hat, kann nur noch Schadensbegrenzung betreiben.
Wer Daten weitergegeben hat, kann nur noch Schadensbegrenzung betreiben.

Hat ein Betroffener bereits auf einen derartigen Link geklickt und sich Schadsoftware eingefangen, sollte er laut Verbraucherzentrale Niedersachsen umgehend den Flugmodus einschalten, Screenshots als Beweise sichern und das Smartphone auf Werkeinstellungen zurücksetzen.

Wer Kontakt zu Betrügern aufgenommen und ihnen - zum Beispiel wegen eines verlockenden Job-Angebots - persönliche Daten übermittelt hat, kann nur noch Schadensbegrenzung betreiben. "Dann ist der Geist aus der Flasche und Tür und Tor offen für Identitätsdiebstahl", sagt Stumpf.

Der Verbraucherschützer emfpiehlt in solchen Fällen, die eigenen Konten im Auge zu behalten, um schnell reagieren zu können. Außerdem gilt: "Wer Opfer eines Betrugs geworden ist, sollte die Polizei informieren und Anzeige erstatten."

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