„Schöner Helmut“: Vermögender Ex-Geschäftsmann getötet – Prozess wird neu aufgerollt

Eine Aussage der Belastungszeugin bei der Verhandlung wurde neu bewertet.

Alles wieder auf Anfang heißt es vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts, wo der Prozess um den ermordeten „schönen Helmut“ noch einmal neu aufgerollt wird. Der BGH hatte das erstinstanzliche Urteil im vorigen Jahr mit der Begründung aufgehoben, das Landgericht habe in der Beweiswürdigung „fehlerhaft argumentiert“. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten Rechtsmittel eingelegt. Josef T. (65) war Anfang 2015 wegen Raubs und gefährlicher Körperverletzung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden, seine damalige Partnerin Johanna W. (64, alle Namen geändert) wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert, doch dafür sahen die erstinstanzlichen Richter nicht genügend Beweise. Aussage wird neu bewertet Entscheidende Bedeutung hatte die Aussage der damals erheblich alkohol- und drogenabhängigen Mitangeklagten, die Josef T. schwer belastet hatte. Eine Gutachterin hatte diese Aussage angesichts des desolaten Gesundheitszustandes der Frau kritisch hinterfragt, sodass die Richter den Mord als nicht erwiesen ansahen und einen möglichen Dritten als unbekannten Täter – wie es die Verteidigung von Josef T. für möglich hält – ins Feld führten. Das sieht jetzt allerdings anders aus, weil Johanna W. ganz offensichtlich die Zeit seit damals nutzte, um sich von Alkohol- und den Drogenmissbrauch zu distanzieren. In einer von ihrer Verteidigung verlesenen Erklärung machte sie deutlich, dass Josef T. der Drahtzieher des Überfalls und auch des Mordes gewesen sei, obwohl letzterer nicht geplant gewesen sei. Er habe sie zunächst überredet, den vermeintlich vermögenden Ex-Geschäftsmann Helmut T. (60) zu überfallen und auszurauben, weil das Paar zum damaligen Zeitpunkt erhebliche finanzielle Probleme gehabt habe. „Ich war in ihn verliebt“, begründete W. ihre damalige Mittäterschaft. Bei dem Überfall habe sie sich die ganze Zeit im Bad versteckt, die Schläge mit einer Rohrzange lediglich gehört und nicht gesehen, als ihr Partner „mindestens fünfmal zuschlug“. Geld in einer Socke Als das Paar danach mit so gut wie keiner Beute den Tatort verließ – eine Socke mit 2300 Euro hatten sie übersehen – hatte Johanna W. eine Plastiktüte mit Fingerabdrücken versehentlich zurückgelassen. Josef T. soll ihr daraufhin den Vorschlag gemacht haben, bei einer polizeilichen Vernehmung solle sie aussagen, das spätere Opfer habe sie mit Partner zum „Sex zu dritt“ bestellt, ansonsten sollte sie sich ahnungslos geben. Für den Mammutprozess sind bis zum Frühjahr 2018 insgesamt 72 Verhandlungstage terminiert....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta