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Schienenkartell-Prozess beginnt

Die Deutsche Bahn hat bereits Schadenersatz in Millionenhöhe erhalten. Foto: Martin Gerten

Rund vier Jahre nach der Aufdeckung des Schienenkartells startet heute vor dem Bochumer Landgericht die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls. Von insgesamt 14 Angeklagten stehen zunächst sieben Manager wegen des Vorwurfs wettbewerbswidriger Absprachen bei Ausschreibungen vor Gericht.

Die Anklage beziffert den Verlust für die Bahn auf eine dreistellige Millionensumme. (AZ 16 KLs 3/14)

In dem zunächst bis Ende Juni terminierten Verfahren stehen fünf aktuelle sowie ein ehemaliger Mitarbeiter des österreichischen Stahlkonzerns Voestalpine vor Gericht. Daneben zählt ein ehemaliger ThyssenKrupp-Mitarbeiter zu den Angeklagten.

Ein ThyssenKrupp-Sprecher bezeichnete den nun startenden Prozess als «folgerichtige strafrechtliche Aufarbeitung» des Schienenkartells. Das Unternehmen, das als Nebenkläger selbst an dem Prozess teilnimmt, hatte in dem Fall bereits vom Bundeskartellamt verhängte Bußgelder in Höhe von 191 Millionen Euro gezahlt und sich mit der Bahn auf einen millionenschweren Schadenersatz geeinigt. Vor einem Jahr hatte das Unternehmen auch den betroffenen Geschäftsbereich Gleistechnik aufgegeben.

Insgesamt bezifferte das Unternehmen den ThyssenKrupp durch das Schienenkartell entstandenen Schaden auf mehr als 300 Millionen Euro. Von der strafrechtlichen Aufarbeitung durch das Gericht erhoffe sich ThyssenKrupp auch Erkenntnisse, die in einem zivilrechtlichen Verfahren gegen die Verantwortlichen von Bedeutung sein könnten, hieß es.

Gegen das österreichische Unternehmen, das in dem Kartellverfahren als Kronzeuge zur Aufdeckung beigetragen hatte, seien Bußgelder von 14,9 Millionen Euro verhängt worden, berichtete ein Voestalpine-Sprecher. Das Unternehmen hat ebenfalls Schadenersatz an die Deutsche Bahn in Millionenhöhe geleistet. Die betroffenen Mitarbeiter hätten die kartellrechtlichen Vorwürfe bereits grundsätzlich eingeräumt, so der Sprecher.