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Als „Schlampe“ beschimpft: Zwei Männer stehen wegen Beleidigung in Köln vor Gericht

Verteidiger zweifelt Wirksamkeit der Klage an – Richterin will den Prozess.

Mit Ausnahme der Namen gleichlautend sind die beiden Strafbefehle, die am Dienstag eine Staatsanwältin im Amtsgericht in einem Prozess um Beleidigung vorlas. Die auffällige Übereinstimmung sorgte dafür, dass der Verteidiger der beiden Beschuldigten die Anklage abschmettern konnte – vorläufig. Die Männer sind 23 und 24 Jahre alt. Im September des vergangenen Jahres sollen sie in einer S-Bahn auf der Strecke zum Flughafen Köln-Bonn so laut Musik gehört haben, dass sich Passagiere beschwerten, darunter eine Frau; in den Strafbefehlen heißt es, der eine und der andere Angeklagte hätten sie unter anderem als „Schlampe“ beschimpft. „Die sprechen doch nicht mit einer Stimme“, kritisierte der Verteidiger die Gleichheit des Wortlauts beider Schriftstücke; es werde nicht im Geringsten differenziert nach – mutmaßlichen – individuellen Tatbeiträgen seiner Mandanten. „Sie haben eine unwirksame Anklage in die Welt gesetzt“, hielt er der Vertreterin der Staatsanwaltschaft vor und verlangte die Einstellung des Verfahrens. Auch deshalb, weil die Strafbefehle erlassen worden seien, noch bevor die Polizei die Antwortbögen mit den Stellungnahmen seiner Mandanten an die Anklagebehörde weitergeleitet habe. Die Amtsrichterin sah ebenfalls den formalen Mangel, regte aber trotzdem an, die Verhandlung zu führen, denn die protokollierte Aussage der Zeugin, die beleidigt worden sein soll, gebe genug dafür her, eine neue Anklageschrift zu verfassen. Doch der Verteidiger blieb bei seiner Linie. So beschloss die Richterin, der Staatsanwaltschaft solle Gelegenheit gegeben werden, binnen zwei Wochen Stellung zur Kritik zu nehmen und die vorliegende Anklage gegebenenfalls zurückzuziehen....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta