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Kommentar: Enteignung ist schlecht für den Standort Berlin

Was für eine Qual: Eineinhalb Jahre hatte die Verwaltung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) die rechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens zur sogenannten Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne in Berlin geprüft. Jetzt liegt die Genehmigung vor: Das Volksbegehren ist zulässig.

Das eine ist das Rechtliche. Weil der Text, über den die Berliner abstimmen sollen, den Senat juristisch nicht bindet, meint die Innenverwaltung, dass eine solche Abstimmung möglich ist. Das andere ist viel schwerwiegender: Der Senat scheut sich, ein klares politisches Zeichen gegen Enteignung zu setzen. Das ist in der rot-rot-grünen Koalition kein Wunder. Denn Linke und Teile der Grünen unterstützen das Begehren ganz offen, die SPD lehnt es ab. Statt eines klaren Bekenntnisses laviert die Koalition nun weiter herum. Man wolle ja die Zahl der landeseigenen Wohnungen auf 400.000 erhöhen, heißt es im Senatstext zur Begründung der Entscheidung. Allerdings durch Ankauf und Neubau.

Der Senat traut sich im beginnenden Wahlkampf nicht, ein klares Zeichen gegen Enteignungen zu setzen: Linke und Grüne, weil sie inhaltlich ja auf der Seite der Initiatoren stehen und es sich mit ihrem Wählerklientel nicht verscherzen wollen. Die SPD bringt auch nicht die Kraft auf, sich gegen eine verfassungsrechtlich mehr als bedenkliche Enteignung zu stellen. Denn die Strategen der Sozialdemokraten wissen nur zu gut: Gehen sie in Opposition zum Volksbegehren, würden die Initiatoren eine Abstimmung am Tag der Abgeordnetenhau...

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