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Schleswig-Holstein hebt Einreiseverbot für Touristen auf

Srandkörbe an der Kieler Förde: Die Küstenorte Schleswig-Holsteins freuen sich, dass die Corona-Beschränkungen gelockert werden.
Srandkörbe an der Kieler Förde: Die Küstenorte Schleswig-Holsteins freuen sich, dass die Corona-Beschränkungen gelockert werden.

In Schleswig-Holstein werden die Corona-Maßnahmen im Tourismus-Sektor stufenweise gelockert. Urlaub an der Ostee ist schon vor Pfingsten möglich.

Kiel (dpa) - Nach rund zweimonatiger Pause macht Schleswig-Holstein am 18. Mai einen Tourismus-Neustart. Das Einreiseverbot im Zuge der Corona-Krise fällt, Hotels und Ferienwohnungen stehen Urlaubern an Nord- und Ostsee dann wieder offen. 

Inseln und Halligen dürfen wieder betreten werden, Restaurants können ihre Gäste bekochen. Gaststätten müssen aber um 22.00 Uhr schließen. Pro Raum sind 50 Gäste erlaubt, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. «Es gibt jetzt mehr Freiheit und damit auch für alle Beteiligten mehr Verantwortung», sagte Tourismusminister Bernd Buchholz (FDP).

Der Tourismus war im Norden nach Ausbruch der Pandemie Mitte März praktisch auf Null herunter gefahren worden. Hotels und Pensionen können am 18. Mai mit voller Kapazität wieder öffnen. Allerdings müssen Gemeinschaftsräume sowie Schwimmbäder und Saunabereiche geschlossen bleiben. Auch die Freibäder bleiben vorerst zu. Camping- und Wohnmobilstellplätze dürfen aber wieder genutzt werden - soweit sich die Gäste völlig autark versorgen können. Toiletten werden geöffnet, Duschen und Gemeinschaftsräume nicht.

Ausflugsschiffe dürfen ab 18. Mai wieder ablegen, Strandkorbvermieter ihr Geschäft aufnehmen. In den Bäderorten dürfen die Geschäfte in Absprache mit den Kreisen auch wieder sonntags öffnen (Bäderregelung).

Menschenansammlungen in Ferienorten - insbesondere durch Tagestouristen - sollen im Norden aber auch nach dem Tourismus-Neustart unterbunden werden. Bei stark steigenden Infektionszahlen seien auch lokale oder regionale «Betretungsverbote» für Orte und für Inseln möglich, sagte Buchholz. Bei Infektionsclustern würden einzelne Betriebe wieder geschlossen.

Verboten bleibt im Norden aber auch über den 18. Mai hinaus die Öffnung von Clubs, Diskotheken und anderen Tanzveranstaltungen. Alle Veranstaltungen mit Sitzcharakter für bis zu 50 Menschen sind bei Einhaltung der Abstandsregelungen dann wieder möglich. Darunter fallen beispielsweise auch Kinos.