Werbung

Schluss mit Streicheln: BGH kippt Apples "Wisch"-Patent

Kein guter Stern: Apple verliert sein "Wisch"-Patent

Wisch und weg, das war's mit dem Apple-Patent auf die Entsperrung von Smartphones, das seit 2006 bestand. Denn jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem kalifornischen Software-Riesen das bestätigt, was er nicht wahrhaben wollte: Bereits 2013 hat das Bundespatentgericht den Klägerinnen Motorola Mobility Germany GmbH und Samsung Electronics GmbH recht gegeben, dass es sich bei der "Wisch"-Technik zum Entsperren des iPhones weder um eine Neuheit handele, noch beruhe sie "auf einer erfinderischen Tätigkeit". Die Schiebegeste sei vielmehr nur eine "grafische Maßnahme, die die Bedienung für den Benutzer vereinfacht" - und sei deshalb nicht "patentfähig".

Schlafende Hunde geweckt: Apple hat den Streit angefangen

Losgetreten hat den Streit Apple Inc., damals noch unter Steve Jobs: Im Frühjahr 2011 wurde der Gegenwind durch die Android-Konkurrenz so scharf, dass man Design und Bedingung der hauseigenen Handys schützen wollte. Die Android-Hersteller Samsung und Motorola schossen scharf zurück und reichten die Patentnichtigkeitsklage ein. Samsung zog seine Klage zurück, nachdem Apple 2013 in Berufung gegangen war. Motorola aber hat recht behalten. Das Apple-Manöver ging ordentlich nach hinten los: Jetzt hat man nicht nur gegen die Konkurrenz, sondern gleich das ganze Patent verloren.

Foto(s): ddp images