Schlussplädoyers in Zivilprozess gegen Trump wegen Vergewaltigungsvorwürfen

Der Zivilprozess gegen den früheren US-Präsidenten Trump wegen Vergewaltigungsvorwürfen der Journalistin Carroll steuert auf sein Ende zu. "Niemand steht über dem Gesetz, nicht einmal ein früherer Präsident", sagte Carrolls Anwältin in ihrem Schlussplädoyer.
Der Zivilprozess gegen den früheren US-Präsidenten Trump wegen Vergewaltigungsvorwürfen der Journalistin Carroll steuert auf sein Ende zu. "Niemand steht über dem Gesetz, nicht einmal ein früherer Präsident", sagte Carrolls Anwältin in ihrem Schlussplädoyer.

Mit den Schlussplädoyers der Anwälte ist der Zivilprozess gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump wegen Vergewaltigungsvorwürfen der Journalistin E. Jean Carroll auf sein Ende zugesteuert. Carrolls Anwältin Roberta Kaplan rief die neun Geschworenen am Montag vor einem Bundesgericht in New York dazu auf, Trump zu verurteilen: "Niemand steht über dem Gesetz, nicht einmal ein früherer Präsident."

Trumps Anwalt Joe Tacopina dagegen wies die Vergewaltigungsvorwürfe als erfunden zurück und warf Carroll vor, dem Ex-Präsidenten und Präsidentschaftsbewerber für 2024 politisch schaden zu wollen. Am Dienstag werden die Geschworenen ihre Beratungen aufnehmen.

Die heute 79-jährige Carroll wirft Trump vor, sie im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxus-Kaufhauses vergewaltigt zu haben. Öffentlich machte die langjährige Kolumnistin des Magazins "Elle" ihren Vorwurf erst 2019, als Trump Präsident war. Trump bezichtigte Carroll der Lüge und erklärte, sie sei nicht sein "Typ".

Carroll verklagte den Präsidenten daraufhin wegen Verleumdung und später in einer zweiten Klage wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung selbst sowie erneut wegen Verleumdung. Sie verlangt Schadensersatz in nicht genannter Höhe.

In ihrem Schlussplädoyer erinnerte Carrolls Anwältin Kaplan daran, dass die 79-Jährige während des Prozesses zwei ganze Tage lang ausgesagt und dabei "Frage um Frage um Frage" beantwortet habe. Von Trump hätten die Geschworenen - sechs Männer und drei Frauen - dagegen "nicht viel gehört".

Der Präsident war dem Ende April gestarteten Zivilprozess ferngeblieben; er war auch nicht verpflichtet zu erscheinen. Während des Prozesses wurden jedoch Aufnahmen einer Befragung Trumps durch Kaplan im Oktober gezeigt. Der 76-Jährige hatte Carrolls Vorwürfe dabei erneut entschieden zurückgewiesen und betont, die frühere Kolumnistin des Magazins "Elle" sei nicht sein "Typ".

Allerdings verwechselte Trump bei der Befragung auf einem ihm gezeigten Foto aus den 1990er Jahren Carroll mit seiner Ex-Frau Marla Maples. Kaplan nutzte dies nun in ihrem Schlussplädoyer, um die Aussagen des Ex-Präsidenten in Zweifel zu ziehen. Die Wahrheit sei, dass Carroll "genau sein Typ war", sagte die Anwältin.

Kaplan verwies auch auf eine kurz vor der Präsidentschaftswahl 2016 publik gewordene Tonaufnahme, in der Trump damit geprahlt hatte, er könne Frauen ungefragt küssen und ihnen zwischen die Beine greifen. Das sei Trumps "Vorgehensweise", sagte die Anwältin: "Er glaubt, Stars wie er können damit durchkommen."

Trumps Anwalt Tacopina dagegen sagte, der Ex-Präsident habe Carroll nie vergewaltigt: "Sie ist nie zur Polizei gegangen, weil es nie passiert ist." Hätte Trump die Frau in einer Umkleidekabine eines Kaufhauses vergewaltigt, wäre er "sofort festgenommen worden", sagte Tacopina. Die Geschworenen müssten ihren "gesunden Menschenverstand" einsetzen.

Carrolls Anwaltsteam habe versucht, die Geschworenen gegen Trump aufzubringen, sagte Tacopina weiter. "Sie wollen, dass Sie ihn genug hassen, um die Fakten zu ignorieren."

Die Geschworenen müssen nun entscheiden, wem sie mehr Glauben schenken, es steht Aussage gegen Aussagen. Augenzeugen oder andere Beweismittel, die Carrolls Schilderungen direkt stützen könnten, gibt es nicht. Während des Zivilprozesses sagten aber zwei Freundinnen Carrolls aus, die Journalistin habe ihnen kurz nach der mutmaßlichen Tat von einem Angriff Trumps berichtet.

Ein Urteil kann jederzeit fallen, wenn die Geschworenen am Dienstag ihre Beratungen aufnehmen. Da es sich um ein Zivilverfahren und nicht um einen Strafprozess handelt, droht Trump auch im Falle einer Verurteilung keine Gefängnisstrafe.

Trump ist im Verlauf der Jahrzehnte von zahlreichen Frauen des sexuellen Fehlverhaltens bis hin zur Vergewaltigung beschuldigt worden. Der Republikaner, der bei der Präsidentschaftswahl 2024 erneut antreten will, hat solche Vorwürfe stets zurückgewiesen.

In einem getrennten Verfahren wurde Trump Ende März in New York wegen einer Schweigegeldzahlung an eine Pornodarstellerin vor der Präsidentschaftswahl 2016 wegen des Vorwurfs einer Fälschung von Geschäftsunterlagen angeklagt. Der Strafprozess soll erst im kommenden Jahr beginnen.

fs/se