Schockierender Fall bei "Aktenzeichen XY": Ein brutaler Faustschlag hat fatale Folgen

In dem ZDF-Fahndungsklassiker "Aktenzeichen XY... ungelöst" wurde am Mittwoch nach einem Täter gesucht, der vor zwei Jahren mit nur einem Faustschlag das Leben eines 51-Jährigen zerstört hat.

Seit April 2017 ist für einen Mann aus Frankfurt am Main nichts mehr so, wie es war. Auf dem Nachhauseweg von einem Fußballspiel schlägt ein Unbekannter den 51-Jährigen mit nur einem Faustschlag so schwer, dass er fällt und mit dem Kopf auf dem Bahnsteig der S-Bahn landet. In dem ZDF-Fahndungsklassiker "Aktenzeichen XY... ungelöst" suchte die Bundespolizei nun in der Sendung vom Mittwoch nach dem Täter und vor allem nach Zeugen, die den Tathergang beschreiben können. Es war ein Fall, der viele Zuschauer schockiert haben dürfte.

Fatale Folgen für das Opfer

Denn die Auswirkungen waren fatal: Er hat schwere Hirnverletzungen. In der Arbeit tat sich der Büroangestellte schwer, und nach einem epileptischen Anfall wurde er für erwerbsunfähig erklärt. Der leidenschaftliche Sportler darf nicht mehr Auto oder Fahrrad fahren, auch nicht mehr schwimmen. Selbst Stadionbesuche sind für den Anhänger von Eintracht Frankfurt nicht mehr möglich - wegen eines einzigen Faustschlags.

"Ich will mein altes Leben zurück", erklärte der dreifache Vater in nachgedrehten Einspielfilm. Da das Opfer bleibende Schäden erlitt und sich an nichts erinnern kann, ist nun jeder Hinweis hilfreich, der die Umstände der brutalen Körperverletzung noch mal neu aufrollen könnte. "Jede Körperverletzung kann zunächst auch harmlos beginnen, aber in ihrer Konsequenz erheblich sein für das Opfer als auch für den Täter", erklärte Bodo Schwalm von der Bundespolizei Frankfurt am Main im Studio Moderator Rudi Cerne und den Zuschauern.

"Aktenzeichen XY... ungelöst" will Verbrechen aufklären

"Aktenzeichen XY... ungelöst" wird seit 1967 im ZDF ausgestrahlt. Es werden etwa zwölf Ausgaben im Jahr gezeigt. Das Ziel der Sendung ist, mithilfe von Zuschauerhinweisen reale ungeklärte Verbrechen aufzuklären. Dazu dienen Überwachungsvideos, Täterbeschreibungen oder der Ablauf des genauen Tathergangs.