Gaspreisbremse: Debatte über soziale Gerechtigkeit

Berlin (dpa) - Politiker der Ampel-Koalition sehen Nachbesserungsbedarf bei den Vorschlägen der Expertenkommission für eine Gaspreisbremse. Dabei geht es vor allem um mehr soziale Gerechtigkeit, wie am Dienstag deutlich wurde. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) begrüßte den Vorschlag der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Entlastung der Gaskunden.

Scholz sagte am Dienstag beim Deutschen Maschinenbaugipfel in Berlin, der Vorschlag sei eine «sehr, sehr gute Grundlage», dass die Preise für Unternehmen und Bürger bezahlbar blieben und niemand vor seiner Rechnung Angst haben müsse. Alle Unternehmen müssten sicher sein können, dass sie ihre Produktion fortführen könnten.

Die von der Regierung eingesetzte Expertenkommission hatte am Montag ein Stufenmodell vorgelegt. Die Fachleute schlagen im Dezember eine Einmalzahlung für Gaskunden in Privathaushalten und Gewerbe vor sowie Preisbremsen für ein Grundkontingent an Gas ab März für diese Gruppen. Für Großkunden in der Industrie soll den Vorschlägen zufolge ab Januar eine Gaspreisbremse greifen.

Grüne wollen mehr soziale Gerechtigkeit

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte am Dienstag in Berlin, es sei gut, dass ein Basisverbrauch an Gas für Haushalte ab März mit Staatsgeld subventioniert werden sollte: «Hier werden wir Grünen schauen, ob es uns im parlamentarischen Verfahren gelingt, auch noch zusätzliche und sozial gerechte Vorschläge mit einzubauen.»

Als Beispiel nannte Dröge eine Obergrenze, die dafür sorgen solle, dass «Menschen, die in sehr, sehr großen Häusern wohnen, einen sehr hohen Verbrauch haben, dann nicht so stark entlastet werden wie die Menschen, die in den kleinen Wohnungen leben». Eine solche Obergrenze hatte auch die Expertenkommission ins Spiel gebracht, ohne allerdings Details zu nennen.

Auch SPD hat soziale Fragen im Blick

Auch SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sieht beim Vorschlag der Kommission noch offene soziale Fragen - dabei geht es vor allem um die Übergangszeit bis zum Wirken der Gaspreisbremse. Miersch sagte am Dienstag, die vorgeschlagene Einmalzahlung im Dezember sei ein wichtiger Schritt. Man werde sich aber anschauen müssen, was im Januar und Februar passiere.

Der SPD-Politiker sagte, ihm sei sehr wichtig, dass juristisch geprüft werde, ob die Höhe von Abschlagszahlungen, die nun teilweise festgestellt werde, überhaupt noch gerechtfertigt sei, angesichts der gedeckelten Preise ab März 2023 bis April 2024. «Deswegen sind das offene Fragen, weil wir sehr wohl auch als Sozialdemokratie natürlich diesen Übergang im Blick haben.»

Die Vorschläge der Expertenkommission waren auf Kritik gestoßen, vor allem weil sie nach dem «Prinzip Gießkanne» funktionieren sollen. In einem Sondervotum von Kommissionsmitglied und Verdi-Chef Frank Werneke hieß es, das vorgeschlagene Modell der Gaspreisbremse sei nicht ausreichend sozial ausbalanciert.

Braucht es einen Härtefallfonds?

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, sagte der «Funke Mediengruppe», die Menschen müssten vor den explodierenden Kosten geschützt werden. Die Gaspreisbremse komme aber erst im März oder April. Für alle, die ihre Gasabschläge trotz Dezemberzahlung nicht bewältigen können, brauche es Hilfe aus einem Härtefallfonds. Dieser müsse für Bedürftige noch in diesem Jahr kommen.

Michael Vassiliadis, Chef der Gewerkschaft IG BCE, hatte als Co-Vorsitzender der Kommission am Montag gesagt: «Wenn wir schnell sein wollten, mussten wir jetzt Gießkanne anwenden.» Es sei angestrebt worden, das Instrument nach finanzieller Stärke auszugestalten. Das gehe aber nicht. Die Versorger wüssten nicht, ob hinter einem Anschluss eine Villa oder ein Mehrfamilienhaus sei.

Um soziale Ungerechtigkeiten abzufedern, soll laut Vorschlag der Kommission der Rabatt bei der Preisbremse in der Einkommenssteuererklärung als geldwerter Vorteil angeben werden. Dabei sollen möglichst hohe Freibeträge gelten. Eine Veranlagungspflicht entstehe alleine durch den Rabatt aber nicht.

Miersch sagte, die Kommission habe einen Hinweis gegeben, Entlastungen bei der Gaspreisbremse analog zum Solidaritätszuschlag zu besteuern. Diesen müssen nur noch Spitzenverdiener zahlen. Außerdem müssten bei der Gaspreisbremse Obergrenzen geprüft werden, so Miersch. In der Heizperiode der Jahre 23/24 könnten möglicherweise noch weitere Gerechtigkeitsaspekte umgesetzt werden.