Scholz: Regierung wird Karlsruher Urteil prüfen und genau beachten
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) angekündigt, die neuen Vorgaben zur Haushaltsaufstellung "genau zu beachten". Es sei denkbar, dass das Urteil "eine sehr tiefgreifende Veränderung der Haushaltspraxis" zur Folge hat, sagte Scholz am Mittwoch im Plenum des Bundestags. "Da gebietet sich kein Schnellschuss, sondern eine sorgfältige Prüfung." Auswirkungen auf den Zeitplan für die Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 habe das Urteil aber nicht.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sagte in Reaktion auf den Richterspruch aus Karlsruhe, als erste Konsequenz habe er "eine Sperre des Wirtschaftsplans des KTF vorgenommen". Dies betreffe die Jahre 2024 und 2025. Von der Sperre ausgenommen seien aber Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Wärmewende in Gebäudebereich. Es solle nun so rasch wie möglich ein neuer Wirtschaftsplan aufgestellt werden.
Für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) aber werde das Urteil "unmittelbare Konsequenzen" haben, sagte Scholz in der Regierungsbefragung des Bundestags. Die 60 Milliarden Euro, welche die Koalition 2021 in den Fonds eingestellt habe, stünden nun "nicht mehr zur Verfügung", sagte der Kanzler. "Deshalb wird über den Wirtschaftsplan neu zu reden sein."
Die Bundesregierung werde "entsprechend der Regelungen, die das Bundesverfassungsgericht uns mitgeteilt hat," handeln, sagte Scholz weiter. Er verwies darauf, dass die nun einkassierte Finanzierung des KTF in der Ampel-Koalition gemeinsam verabredet worden sei - "und wir stehen noch dazu, dass wir das gemeinsam getan haben", sagte er.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wies darauf hin, dass die Zahlungen aus dem KTF viele Bereiche betreffen, von der Gebäudesanierung über die Förderung der E-Mobilität bis zu Geothermie und kommunaler Wärmewände oder Beschlüssen zum Wohnungsbau. Trotz des Urteils würden "alle zugesagten Verpflichtungen eingehalten werden". Neue Ausgaben seien aber erst möglich, wenn der neue Finanzplan aufgestellt sei, sagte der Grünen-Politiker.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Morgen seine Entscheidung bekanntgegeben, wonach Kreditermächtigungen im Volumen von 60 Milliarden Euro, die ursprünglich zur Bewältigung von Folgen der Coronapandemie vorgesehen waren, nicht in den KTF verschoben werden durften. Damit gab das Gericht einer Klage der Unionsbundestagsfraktion gegen den betreffenden Nachtragshaushalt 2021 der Ampel-Regierung statt. Lindner sagte, die Kreditermächtigungen seien daraufhin bereits gelöscht worden - womit das Geld nun im KTF fehlt.
Der CDU-Haushaltsexperte Mathias Middelberg wies in der Regierungsbefragung im Bundestag auf die historische Dimension des Urteils hin. Erstmals habe das Bundesverfassungsgericht einen Haushalt des Bundes für verfassungswidrig und auch für nichtig erklärt. "Das hat es in der Geschichte dieser Republik noch nicht gegeben", sagte Middelberg.
Finanzminister Lindner hob positiv hervor, dass das Urteil in wichtigen Fragen zusätzliche Klarheit schaffe. Damit habe sich Karlsruhe "erstmals umfassend zu den Ausnahmen von der Schuldenbremse und zur Nutzung von Sondervermögen geäußert", sagte Lindner. "Die Bundesregierung respektiert dieses Urteil - es schafft Klarheit zur Schuldenbremse."
Wie Scholz betonte, soll an dem Zeitplan für die parlamentarische Verabschiedung des Haushalts festgehalten werden. Der Haushaltsausschuss solle den Entwurf wie vorgesehen in der Bereinigungssitzung am Donnerstag fertigstellen. Am 1. Dezember solle der Etat dann vom Bundestag verabschiedet werden.
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