Schröder verklagt Bundestag: Er will sein Altkanzler-Büro zurück

Schröder verklagt Bundestag: Er will sein Altkanzler-Büro zurück

Gerhard Schröder will seine Sonderrechte als Altkanzler zurück. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte ihm diese im Frühjahr entzogen. Seine Privilegien will Schröder sich jetzt vor Gericht erstreiten.

Der Ex-Bundeskanzler und Putin-Vertraute Gerhard Schröder verklagt den Deutschen Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte. Der 78-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Die Klage sei beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht worden, so seine Anwälte.

Der Haushaltsausschuss hatte Schröders Privilegien nicht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen gestrichen, sondern weil die "Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgen". Offenbar konnten die Parlamentarier diese bei Schröder nicht erkennen.

In einer Erklärung der Anwaltskanzlei heißt es, es werde "behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. 'nachwirkenden Dienstpflichten' nicht mehr wahr". Aber es sei nicht klar, was "nachwirkende Dienstpflichten" überhaupt sind.

"Entscheidung erinnert an absolutistischen Fürstenstaat"

Es sei offensichtlich, dass es für diese Entscheidung andere Gründe gegeben habe, als „neuen Regeln“ für die Altkanzler-Ausstattung. Solche Entscheidungen erinnerten "im Hinblick auf die Art und Weise ihrer Entstehung eher an einen absolutistischen Fürstenstaat" und dürften in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Bestand haben, erklären Schröders Anwälte.

Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein Ruhegehalt in Höhe von 8.300 Euro erhält Schröder auch nach dem Beschluss ebenso weiter wie den Personenschutz.

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte die Entscheidung im Mai als "folgerichtig" begrüßt. Im Umfeld des Beschlusses hatte sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für Sanktionen gegen Schröder ausgesprochen. Erst am Montag hatte die Schiedskommission der SPD in Schröders Heimatstadt Hannover einen Parteiausschluss des Altkanzlers abgelehnt.

Schröders Hannoveraner Anwalt Michael Nagel gilt als einer der renommiertesten Strafrechtler Deutschlands. Er vertrat unter anderem auch den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff.

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