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Schuss in den Hoden: Tankstellen-Räuber verlangt Schmerzensgeld

Dem Tankstellen-Räuber musste nach dem Schuss ein Hoden abgenommen werden.

Etwa vier Jahre liegt der dramatische Vorfall zurück: Ein verurteilter Tankstellen-Räuber sitzt seine Strafe mittlerweile ab. Im Jahr 2012 hatte er ein und dieselbe Tankstelle gleich zwei Mal überfallen. Das letzte Mal wurde ihm allerdings zum Verhängnis. Denn auch der 25-Jährige ging als Opfer aus seinem eigenen Raubüberfall hervor. Der Schuss eines Polizisten erwischte ihn an einer pikanten Stelle.

Die Kugel des Polizisten traf den Tankstellen-Räuber in seinen Po und trat "vorne" wieder heraus. So beschrieb es sein Anwalt Keyenberg am Dienstag nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Zivilgericht in Mönchengladbach. Der Schuss hatte eine verhängnisvolle Folge für den Täter: Ihm musste ein Hoden abgenommen werden. Für ihn Grund genug, das Land NRW auf 5.000 Euro Schmerzensgeld zu verklagen. Ursprünglich wollte er 10.000 Euro haben. Doch damit, so Keyenberg, hätte der Tankstellen-Räuber aufgrund seiner Mitschuld keine Chance gehabt.

Wie das Gericht berichtet, habe der Täter dieselbe Tankstelle im Juli 2012 zwei Mal überfallen. Beim letzten Mal spähte dieser die Tankstelle vor seinem Überfall zunächst aus. Als Angestellte dies bemerkten, alarmierten sie unmittelbar die Polizei. Der Mann bedrohte damals eine Kassiererin mit einem Messer. Ein Polizist habe "Polizei, stehen bleiben!" gerufen. Anschließen soll es zum Schuss gekommen sein.

An dieser Stelle sind die Umstände strittig: Nach Angaben des Täters habe er selbst das Messer direkt nach der Aufforderung des Polizisten fallen gelassen. "Der Polizist hatte keinen Grund auf ihn zu schießen, weil draußen Polizisten auf ihn gewartet haben. In so einer Situation darf man von der Schusswaffe nicht Gebrauch machen", erläuterte der Anwalt des Tankstellen-Räubers nach dem ersten Verhandlungstag. Das Land NRW hingegen geht nach Angabe des Gerichts davon aus, dass der Polizist lediglich aus Notwehr gehandelt habe.

Richter Bernd Boeßem gab zu bedenken, dass es zu einem langwierigen Verfahren kommen könnte. Aus diesem Grund schlug er einen Vergleich vor: Das Land NRW solle dem Geschädigten 2.500 Euro zahlen. Die Parteien können nun bis zum 8. November darüber entscheiden.