Schutz für Ihr Zuhause - Alles Wissenswerte rund um die Wohngebäudeversicherung
Wasserrohrbruch im Keller, Sturmschaden am Haus, verschmorte Kabel durch Blitzeinschlag: Solche Fälle deckt eine Wohngebäudeversicherung ab. Alles Wichtige zur Police erfahren Sie hier.
Das Wichtigste auf einen Blick
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und andere Gefahren.
Warum ist eine Wohngebäudeversicherung wichtig?
Sie bietet finanziellen Schutz vor hohen Kosten, die durch unvorhergesehene Schäden an Ihrem Gebäude entstehen können.
Welche Risiken deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Versichert sind in der Regel Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Leitungswasser.
Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?
Jeder Hauseigentümer sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen, insbesondere wenn das Haus finanziert ist.
Worauf sollten Sie bei der Wahl einer Wohngebäudeversicherung achten?
Achten Sie vor allem auf den Leistungsumfang und die Kosten, die je nach Versicherer unterschiedlich sein können.
Warum ist eine Wohngebäudeversicherung wichtig?
Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Immobilienbesitzer unerlässlich, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder eine vermietete Immobilie handelt. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und andere Gefahren am Gebäude und seinen fest eingebauten Bestandteilen wie Heizungsanlagen entstehen können. Im Schadensfall übernimmt die Wohngebäudeversicherung die hohen Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau, die sonst existenzbedrohend sein können. Besonders wichtig ist diese Versicherung für Hauseigentümer, die ihre Immobilie finanziert haben, da sie von den Banken oft als Voraussetzung für die Kreditvergabe verlangt wird. Auch Vermieter profitieren, da die Versicherung den Wert ihrer Immobilie langfristig sichert und im Schadensfall die notwendigen Instandsetzungskosten abdeckt.
Was leistet die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung bietet Hauseigentümern Versicherungsschutz gegen die finanziellen Folgen, die durch Schäden am Gebäude entstehen können. Der Versicherungsschutz umfasst das gesamte Gebäude und alle fest eingebauten Teile wie Heizungsanlagen, Einbauküchen, fest verlegte Bodenbeläge und eingebaute Badewannen. Die Versicherung besteht aus verschiedenen Bausteinen, die Sie individuell wählen können, um Ihr Haus gegen verschiedene Risiken abzusichern: Schutz gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Hagel und Elementarschäden. Mit Ausnahme der Elementarschäden sind diese Bausteine in der Regel bereits in Versicherungen enthalten und zu einem umfassenden Versicherungspaket zusammengefasst.
Feuerschäden
Kommt es zu einem Brand, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die entstandenen Schäden. Dazu gehören nicht nur die eigentlichen Brandschäden, sondern auch Folgekosten wie Löschwasser- oder Rußschäden sowie Schäden an fest installierten elektrischen Anlagen wie der Stromversorgung von Lampen und Steckdosen.
Wichtig: Rauchmelder sind in den meisten Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren installiert werden. Fehlende Rauchmelder können im Schadensfall dazu führen, dass die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt.
Blitzschlag, Explosion, Implosion
Diese Ereignisse können zu massiven Schäden bis hin zum Totalschaden der Immobilie führen. Eine Absicherung durch eine umfassende Wohngebäudeversicherung ist daher sehr wichtig, um finanzielle Verluste zu vermeiden.
Leitungswasserschäden
Bei einem Wasserrohrbruch übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden. Die Leitungswasserversicherung deckt nicht nur Schäden durch Leitungswasser, sondern auch durch Frost und andere Bruchschäden. Wenn also die Leitungen im Haus durch kalkhaltiges Wasser oder Frost platzen, springt die Versicherung ein. Versichert sind in der Regel Schäden an Rohren, die der Wasserversorgung oder der Abwasserentsorgung dienen, sowie an Einrichtungen wie Heizkörpern oder Waschmaschinen. Auch Schäden durch Aquarien oder Wasserbetten können mitversichert werden.
Sturm (ab Windstärke acht) und Hagel
Verursachen Stürme ab Windstärke acht Schäden, zum Beispiel am Dach, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur oder den kompletten Ersatz. Auch die Kosten für Folgeschäden, etwa wenn Regen durch ein beschädigtes Dach ins Haus eindringt, werden von der Versicherung übernommen. Hagelschäden sind unabhängig von der Windstärke versichert.
Sind Glasschäden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Um sich umfassend gegen Glasschäden abzusichern, können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung um eine Glasversicherung erweitern. Denn der Grundschutz einer Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel nur fest eingebaute Fenster und Türen ab - und das auch nur für die speziellen Gefahren, die in Ihrem Vertrag aufgeführt sind. Schäden, die zum Beispiel durch Zugluft oder Vandalismus entstehen, sind in der Regel nicht versichert. Mit einer Glasversicherung sind Sie dagegen gegen Glasbruch versichert, unabhängig davon, wie der Schaden entstanden ist - außer bei vorsätzlicher Beschädigung.
Typischerweise umfasst die Glasversicherung den Schutz für folgende Gegenstände:
Glasscheiben und Glasplatten
Panoramafenster
Wintergärten
Lichtkuppeln (aus Glas oder Kunststoff)
Spiegel
Glasbausteine und Profilbauglas
Wichtig zu beachten: Oberflächliche Schäden wie Kratzer, Schrammen oder kleine Absplitterungen an Scheiben sind in der Regel nicht durch die Glasversicherung gedeckt.
Was ist der Unterschied zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden ab, die direkt am Gebäude selbst entstehen, einschließlich Anbauten und fest eingebauter Teile. Im Gegensatz dazu schützt die Hausratversicherung das bewegliche Inventar des Hauses wie Möbel, Kleidung und Elektronik. Während die Wohngebäudeversicherung also für die Gebäudesubstanz zuständig ist, deckt die Hausratversicherung alles ab, was sich im Haus befindet und nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist.
Sind Kombitarife mit einer Hausratversicherung sinnvoll?
Im Schadensfall ist manchmal unklar, ob die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung zuständig ist, was zu Streitigkeiten führen kann. Sind beide Policen beim selben Versicherer abgeschlossen, kann die Schadensregulierung oft reibungsloser ablaufen, da der Versicherer nicht erst klären muss, welche Police greift. Es lohnt sich daher, bei Ihrem Versicherer nachzufragen, ob es Preisvorteile gibt, wenn Sie beide Versicherungen kombinieren. Möglicherweise erhalten Sie ein günstigeres Angebot als über ein Vergleichsportal.
Worauf sollten Sie bei der Wahl einer Wohngebäudeversicherung achten?
Eine gute Hausratversicherung zeichnet sich durch ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Kosten aus. Es ist ratsam, sich vor Vertragsabschluss umfassend beraten zu lassen, um die optimale Wohngebäudeversicherung zu wählen. Je nach Art und Lage der Immobilie kann es sinnvoll sein, den Versicherungsschutz auf weitere Risiken auszudehnen.
Elementarschadenversicherung
Die übliche Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel keine Schäden, die durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen oder Starkregen verursacht werden. Um auch gegen diese Risiken abgesichert zu sein, muss der Versicherungsschutz um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, die in Zeiten des Klimawandels immer wichtiger wird. Einige Versicherer bieten daher bereits Wohngebäudeversicherungen an, die den Schutz vor Elementarschäden automatisch beinhalten - der Kunde muss diesen Schutz dann aktiv abwählen, wenn er ihn nicht wünscht. Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung ist vor allem für Immobilien in gefährdeten Gebieten, zum Beispiel in Flussnähe oder an Hanglagen, unerlässlich, aber auch in weniger gefährdeten Regionen aufgrund der zunehmenden Gefahr von Extremwetterereignissen sinnvoll.
Deckung bei grober Fahrlässigkeit
Wichtig ist, dass die Versicherung auch für Schäden aufkommt, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. In den meisten Fällen verweigern Versicherungen die Zahlung, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Ein Beispiel: Wenn eine Kerze unbeaufsichtigt brennt und dadurch ein Brand entsteht, kann die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen. Daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.
Schutz vor Überspannungsschäden
Ein Blitzeinschlag kann durch Überspannung Schäden an angeschlossenen elektrischen Geräten wie Fernseher oder Computer verursachen. Diese Schäden sind jedoch nur dann versichert, wenn sie ausdrücklich in der Versicherungspolice eingeschlossen sind.
Kosten für Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzmaßnahmen
Nach einem Sturm kann es notwendig sein, beschädigte Teile des Daches zu entfernen oder Aufräumarbeiten nach einer Überschwemmung durchzuführen. Die Versicherung sollte diese Kosten übernehmen, um unvorhergesehene finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Kurzschluss- und Sengschäden
Kurzschluss- und Sengschäden, also Schäden durch Glut und Hitze, die nicht durch Brand oder Blitzschlag verursacht wurden, sind häufig nicht automatisch in den Standardversicherungen enthalten. Diese Risiken sollten durch spezielle Klauseln abgedeckt werden, da sie sonst nicht übernommen werden. Sengschäden, die im Innern des Hauses entstehen, können auch über die Hausratversicherung gedeckt werden.
Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl
Bei einem Einbruchdiebstahl können nicht nur Wertgegenstände gestohlen, sondern auch Schäden am Gebäude verursacht werden. Auch diese Schäden sollten von der Wohngebäudeversicherung übernommen werden.
Mehrkosten durch behördliche Auflagen
Beim Wiederaufbau nach einem Schaden können zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel durch den Einbau von vorgeschriebenem Wärmeschutz oder die Entsorgung von kontaminiertem Erdreich. Auch diese Mehrkosten sollten im Versicherungsschutz enthalten sein.
Versicherung der Zu- und Ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Grundstücks
Sowohl die Wasserzu- als auch die Wasserableitungsrohre, die der Versorgung des Gebäudes dienen, sollten versichert sein, unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden.
Übernahme von Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit
Nach einem Brand oder einer Überschwemmung kann das Haus unbewohnbar sein, so dass eine vorübergehende Unterbringung notwendig wird. Die Versicherung sollte die Kosten dafür übernehmen, idealerweise für mindestens 100 Tage.
Schutz bei Rückstau
Bei starkem Regen kann die Kanalisation überlaufen und Abwasser ins Haus eindringen. Da dieses Wasser von unten und nicht von der Oberfläche kommt, handelt es sich nicht um einen klassischen Elementarschaden. Trotzdem sollte ein entsprechender Versicherungsschutz bestehen.
Schutz für unfertige Bauten
Es ist sinnvoll, bereits während der Bauphase eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, auch wenn diese erst nach Fertigstellung des Gebäudes greift. Während der Bauphase kann die Versicherung als Feuerrohbauversicherung genutzt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten kann sie in eine reguläre Wohngebäudeversicherung umgewandelt werden.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung NICHT ab?
Obwohl die Wohngebäudeversicherung einen umfassenden Schutz bietet, sind einige Risiken ausgeschlossen oder müssen separat versichert werden. Nicht versichert sind etwa Schäden durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, Nuklearunfälle und vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Auch Erdsenkungen, die durch Bergbau verursacht werden, sind in der Regel nicht versichert. Hier haftet das Bergbauunternehmen für die entstandenen Schäden. Schäden durch Sturmfluten sind ebenfalls nicht versichert. Außerdem sind Schäden durch Grund- und Regenwasser, wie Überschwemmung oder witterungsbedingter Rückstau, sowie Sturmschäden unter Windstärke acht standardmäßig ausgeschlossen. Auch Wärmepumpen sind in vielen Tarifen nicht automatisch mitversichert und müssen entweder in teureren Tarifen eingeschlossen oder gegen Aufpreis zusätzlich versichert werden. Daher ist es wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls Zusatzversicherungen in Betracht zu ziehen, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Welche Versicherungssumme sollten Sie wählen?
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau des Gebäudes, sofern es durch versicherte Gefahren wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser beschädigt wurde. Bei einem Totalschaden, z.B. durch Brand, finanziert die Versicherung den Neubau eines gleichwertigen Hauses zu heutigen Preisen. Wichtig ist, dass innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird, um die Neuwertentschädigung zu erhalten. Die Wahl der richtigen Versicherungssumme ist daher entscheidend für den optimalen Schutz Ihrer Immobilie. Die Wohngebäudeversicherung basiert auf dem sogenannten gleitenden Neuwert, einer dynamischen Versicherungssumme, die sich an den aktuellen Baukosten orientiert. Statt einer festen Summe, die bei ständig steigenden Baupreisen schnell unzureichend werden kann, wird der Wert des Hauses laufend an den Baupreisindex angepasst. Damit ist sichergestellt, dass Ihr Haus im Schadensfall zum aktuellen Neubauwert inklusive aller notwendigen Kosten wie Architekten- und Planungshonorare wieder aufgebaut werden kann.
Die gleitende Neuwertversicherung verhindert damit eine Unterversicherung, die im Schadensfall die Wiederherstellungskosten nicht vollständig abdeckt. Gerade in Zeiten hoher Inflation hat sich dieses Modell als Schutz für den Sachwert von Immobilien bewährt. Daher ist diese Versicherungsart in Deutschland nahezu Standard und bietet langfristig den besten Schutz für Ihr Eigentum.
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Lage der Immobilie, der Bausubstanz, dem gewählten Tarif und den gewünschten Leistungen. Vor allem das Elementarschadenrisiko kann die Prämien deutlich erhöhen, insbesondere wenn das Haus in einer gefährdeten Region steht. Auch das Baujahr der Immobilie spielt eine Rolle: Neuere Häuser sind in der Regel günstiger zu versichern. Außerdem wirken sich Vorschäden in den letzten fünf Jahren auf die Beitragshöhe aus.
Die Beiträge einer Wohngebäudeversicherung werden jährlich an die Entwicklung der Baupreise und der Lohnkosten im Baugewerbe angepasst. Dieser sogenannte Anpassungsfaktor stellt sicher, dass die Versicherungsprämien den aktuellen Neubaukosten entsprechen, da fast alle Wohngebäude zum gleitenden Neuwert versichert sind.
In den Jahren 2023 und 2024 führte diese Entwicklung zu deutlichen Beitragserhöhungen, da die Kosten für Baumaterialien und Handwerker stark gestiegen sind. Die Versicherer passen die Beiträge entsprechend an, wobei es im Einzelfall auch zu Erhöhungen über diesen Anpassungsfaktor hinaus kommen kann. Bei Beitragserhöhungen ohne entsprechende Leistungsverbesserungen, die über den Anpassungsfaktor hinausgehen, haben Versicherungsnehmer das Recht, ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bevor eine Kündigung in Erwägung gezogen wird, ist es ratsam, die eigenen Versicherungskonditionen mit anderen Tarifen zu vergleichen, um sicher zu gehen, dass ein besseres Angebot verfügbar ist. Vergleichsportale können dabei helfen, den eigenen Tarif im Vergleich zu alternativen Angeboten zu bewerten.
Regelungen bei Kauf, Verkauf und Erbschaft einer Immobilie
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht der Versicherungsschutz automatisch auf den neuen Eigentümer über. Der Käufer hat jedoch das Recht, die Versicherung sofort oder zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Im Erbfall entfällt dieses Sonderkündigungsrecht. Der Erbe tritt im Sinne der „Gesamtrechtsnachfolge“ mit der Annahme der Erbschaft in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein, also auch in bestehende Versicherungsverträge.
Was ist während der Vertragslaufzeit zu beachten?
Während der Laufzeit einer Wohngebäudeversicherung gibt es wichtige Punkte, die Sie im Auge behalten sollten, um einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Eine wichtige Pflicht besteht darin, den Versicherer über wesentliche Veränderungen an Ihrer Immobilie zu informieren, da diese den Wert und das Risiko des Gebäudes beeinflussen können. Wenn Sie beispielsweise eine moderne Heizungsanlage einbauen, erhöht dies den Wert des Hauses. Werden solche Veränderungen nicht gemeldet, kann es sein, dass die Versicherung im Schadensfall nicht den vollen Wert ersetzt, weil die Versicherungssumme nicht aktualisiert wurde.
Auch Gefahrenerhöhungen wie eine vorübergehende Nichtnutzung der Immobilie, z.B. wegen Renovierungsarbeiten oder der Einzug eines Gewerbes in das Haus, müssen dem Versicherer mitgeteilt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird. Versicherungsnehmer sollten den Versicherer unverzüglich über solche besonderen Umstände informieren. Oft genügt ein kurzer Anruf.
Besondere Vorsicht ist auch bei der Installation einer Photovoltaikanlage geboten. Diese steigert nicht nur den Wert Ihrer Immobilie, sondern stellt auch ein zusätzliches Risiko dar, zum Beispiel durch mögliche Brandgefahr oder Hagelschäden. Daher ist es wichtig, den Versicherer darüber zu informieren. Viele Wohngebäudeversicherer bieten inzwischen auch Schutz für Photovoltaikanlagen an, aber nicht alle. Es lohnt sich, die Tarife zu prüfen und gegebenenfalls eine separate Photovoltaikversicherung abzuschließen, um Ihre Investition umfassend abzusichern.
Generell gilt, wenn Sie Ihren Versicherer rechtzeitig über solche Änderungen informieren, schützen Sie sich vor unangenehmen Überraschungen und stellen sicher, dass Ihr Versicherungsschutz immer optimal an den aktuellen Zustand Ihrer Immobilie angepasst ist.
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Im Schadensfall sind folgende Punkte zu beachten:
Sofortmaßnahmen im Schadensfall: Es ist vertraglich vorgeschrieben, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden zu verhindern, wie z.B. das Abdrehen des Haupthahns bei einem Leitungswasserschaden oder das Abdecken eines beschädigten Daches nach einem Sturm. Lassen Sie jedoch alles, was zur Klärung der Schadensursache notwendig ist, unverändert, bis ein Sachverständiger den Schaden begutachtet hat. Denn diese Maßnahmen dienen ausschließlich der Vermeidung von Folgeschäden, nicht der Schadensbeseitigung.
Dokumentation und Schadensmeldung: Schäden sollten genau dokumentiert werden, am besten mit Fotos und einem schriftlichen Bericht. Der Schaden sollte umgehend der Versicherung gemeldet werden, da viele Versicherungen eine Schadensmeldung innerhalb einer bestimmten Frist verlangen, um Ansprüche geltend machen zu können.
Reparaturfreigabe und weitere Dokumentation: Nach der Schadensmeldung kann die Versicherung eine Reparaturfreigabe für die Erstreparatur bis zu einer bestimmten Höhe erteilen. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen wie Rechnungen und Kostenvoranschläge aufzubewahren.
Prüfung durch die Versicherung: Die Erteilung einer Reparaturfreigabe bedeutet nicht automatisch, dass die Versicherung alle Kosten übernimmt. Nach eingehender Prüfung kann die Schadensregulierung abgelehnt oder teilweise eingeschränkt werden, insbesondere wenn bestimmte Risiken wie Elementarschäden nicht versichert sind.
Kündigungsrecht nach einem Schadensfall: Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer haben das Recht, den Vertrag nach einem Schadensfall außerordentlich zu kündigen.
Fazit
Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Immobilienbesitzer unverzichtbar, denn sie schützt vor finanziellen Belastungen durch unvorhersehbare Schäden wie Feuer, Sturm oder Leitungswasserschäden. Um einen optimalen Schutz zu gewährleisten, ist es wichtig, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und an Veränderungen am Gebäude anzupassen. Besonders wichtig ist es jedoch, die verschiedenen Tarife sorgfältig zu vergleichen, da Leistungen und Kosten stark variieren können, um den bestmöglichen Schutz zu einem fairen Preis zu erhalten.