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Schwarz-rote Bilanz: Welche Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wurden umgesetzt?

Vertragsbruch beim Teilzeitrecht, volle Punktzahl bei der Gesundheit: ein Überblick.

In fünf Wochen endet die Amtszeit des dritten Kabinetts von Angela Merkel (CDU), das 2013 erst nach langen Verhandlungen zwischen den Union und SPD gebildet wurde. Ihr Koalitionsvertrag sollte laut Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“ – und vor allem die Sozialdemokraten wollten möglichst viele ihrer Wahlversprechen zu Zielen der großen Koalition zu erklären. Umso überraschter dürften sie gewesen sein, als Merkel in dieser Woche im Interview beherzt Mindestlohn und Frauenquote als ihre Leistungen anpries – obwohl die SPD sie der Union mühsam abgerungen hatte. Andere Ziele beider Seiten blieben dagegen liegen. Eine Übersicht über Umgesetztes und Verschobenes: Innere Sicherheit Im Bereich der inneren Sicherheit ist der Koalitionsvertrag in gewisser Weise Makulatur, weil die veränderte Sicherheitslage viele neue Gesetze nach sich zog, die vor vier Jahren noch niemand auf dem Schirm hatte. Abgesehen davon ist die Bilanz gemischt. Union und SPD hatten 2013 vereinbart, Konsequenzen aus dem NSU-Skandal zu ziehen. Sie wollten die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz stärken und strengere Anforderungen an Auswahl und Führung von V-Leuten formulieren. Das ist geschehen. Zudem wollte die Große Koalition „auf weitere Aufklärung“ im NSA-Skandal drängen und – um Vertrauen wiederherzustellen – „ein rechtlich verbindliches Abkommen zum Schutz vor Spionage verhandeln“. Hier hat sie eklatant versagt. Im Gegenteil, Union und SPD haben eine Vernehmung des Kronzeugen im NSA-Skandal, Edward Snowden, ebenso verhindert wie die Einsicht des Parlaments in die Liste mit den Selektoren. Von einem No-Spy-Abkommen mit den USA ist weit und breit nichts zu sehen. (Markus Decker) Recht auf Teilzeit Ein klarer Fall von Vertragsbruch: Man wolle das Teilzeitrecht weiterentwickeln und einen „Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit schaffen (Rückkehrrecht)“, hieß es im Koalitionsvertrag von 2013. Vor allem für Frauen, die in der sogenannten Teilzeitfalle feststecken, hätte dies einen enormen Vorteil bedeutet – sind sie es doch, die meist nach der Geburt des Kindes ihre Stunden reduzieren und oft nicht mehr auf ihre ursprüngliche Stundenzahl zurückkehren können. Doch das Vorhaben scheiterte im Mai krachend. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zeigte sich enttäuscht, SPD- Kanzlerkandidat Martin Schulz warf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einen Koalitionsbruch vor. Das Kanzleramt hatte den schon im November 2016 vorgelegten Entwurf blockiert – offenbar hatten die Arbeitgeber Druck gemacht. Die Sozialdemokraten hatten ein Rückkehrrecht in Betrieben ab 15 Mitarbeitern angepeilt, die Union beharrte aber auf einer Grenze von 200 Beschäftigten. (Melanie Reinsch) Zuwanderung Die Chefunterhändler von Union und SPD hätten sich damals, im Jahr 2013 nicht träumen lassen, welche Bedeutung das Thema Zuwanderung nur knapp zwei Jahre später bekommen sollte. „Wir sind ein weltoffenes Land“, dazu bekannte man sich seinerzeit schriftlich. Und: „Wir begreifen Zuwanderung als Chance, ohne die damit verbundenen Herausforderungen zu übersehen.“ Seit der sogenannten Flüchtlingskrise kamen über eine Million Menschen ins Land, viele Vorsätze der Großkoalitionäre zerschellten an der Realität. Vorintegration fördern, Asylverfahren beschleunigen, das Bundesamt für Migration (BAMF) besser ausstatten, einen schnelleren Zugang zu Integrationsmaßnahmen sicherzustellen, all das war angesichts des Massenansturms zunächst entweder Makulatur – oder musste unter dem Druck der Ereignisse...Lesen Sie den ganzen Artikel bei berliner-zeitung