Schwere Vorwürfe gegen die Ampel - Beamter packt aus: „Bleibe-Paragraf“ macht Abschiebungen so gut wie unmöglich

Ein Beamter erklärt die Probleme bei der Abschiebung von Straftätern.<span class="copyright">Michael Kappeler/dpa</span>
Ein Beamter erklärt die Probleme bei der Abschiebung von Straftätern.Michael Kappeler/dpa

Die Migrations-Debatte bestimmt derzeit die deutsche Politik. Die Bundesregierung setzt jetzt auf verschärfte Maßnahmen, insbesondere bei illegaler. Ein Beamter eines Ausländeramtes packt nun über die Probleme bei Abschiebungen aus.

„Wir stärken unsere innere Sicherheit durch konkretes Handeln und wir setzen Kurs gegen die irreguläre Migration weiter fort“, erklärte Innenministerin Nancy Faeser am Montagnachmittag auf einer Pressekonferenz. Die Bundesregierung will auf verschärfte Maßnahmen gegen illegale Migration setzen - zumindest in der Theorie.

Im Video: Innenministerin Faeser ordnet Kontrollen an allen deutschen Grenzen an

Ampel wollte Migranten besser integrieren - Beamter schimpft über „Bleibe-Paragraf“

In der Praxis sieht das häufig anders aus, wie ein anonymer Mitarbeiter eines Ausländeramtes „ Bild “ berichtet. Demnach erschwert das von der Bundesregierung Ende 2022 eingeführte „Chancen-Aufenthaltsrecht“, Paragraf 104c des Aufenthaltsgesetzes, Abschiebungen erheblich. Der Beamte spricht sogar von einem „Bleibe-Paragraf“.

Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ soll „Bild“ zufolge eigentlich dafür sorgen, dass Geflüchtete Arbeit finden können und so besser integriert werden. Dafür erhalten Geflüchtete, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, für 18 Monate ein Aufenthaltsrecht und anschließend ein langfristiges Bleiberecht.

Voraussetzung für die Beantragung des „Chancen-Aufenthaltsrechts“, sei, dass der oder die Asylsuchende „nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt“ wurde. Das ist in Deutschland aber erst ab einem Strafmaß von 90 Tagessätzen der Fall. Der ebenfalls benötigte Sprachtest ist „Bild“ zufolge zudem online durchführbar und beliebig oft wiederholbar.

Beamter: Bleiberecht macht Abschiebungen nahezu unmöglich

Durch das Aufenthaltsrecht werde es nahezu unmöglich, Personen abzuschieben, beklagt der Beamte des Ausländeramtes. Auch Personen, gegen die bereits ein Abschiebeverfahren läuft, erhalten laut „Bild“ eine Bleibeperspektive. Für den Beamten ein ernsthaftes Problem, denn so entstehe das Risiko, „dass natürlich auch Extremisten und Gewalttäter hierbleiben.“

Gleichzeitig verringere die Bundesregierung die Zahl der illegalen Migranten, da sie durch das Bleiberecht zu legalen Migranten werden. „So kann Bundeskanzler Scholz plötzlich behaupten, man habe die illegale Migration in den Griff bekommen. Man hat aber einfach Menschen in ein Aufenthaltsrecht geschoben, wo sie nicht hingehören.“, so der Beamte bei „Bild“.

Paragraf ist nicht das einzige Abschiebe-Problem

Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ ist allerdings nicht das einzige Problem. Auch, dass Familien nicht getrennt werden dürften, führe zu Komplikationen. So sei es nahezu unmöglich, Straftäter abzuschieben, wenn sie Angehörige in Deutschland haben.

Der Beamte erklärt gegenüber „Bild“, dass Familien nicht getrennt werden dürften, „insbesondere nicht Kinder von ihren Eltern“. Das habe zur Folge, dass beispielsweise jugendliche Intensivtäter nicht abgeschoben werden könnten, „weil die Eltern hierbleiben dürften“. Gleiches gelte auch umgekehrt. „Wenn die Eltern kriminell sind, die Kinder aber nicht, bleiben alle hier.“