Seehofer schafft Fakten: Bundespolizei weist bestimmte Kategorie von Flüchtlingen zurück

Horst Seehofer will unerlaubte Wiedereinreisen verhindern (Bild: Reuters)
Horst Seehofer will unerlaubte Wiedereinreisen verhindern (Bild: Reuters)

Im Asylstreit mit Bundeskanzlerin Merkel hat Innenminister Horst Seehofer die ersten Maßnahmen zur Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze eingeleitet. Betroffen sind zunächst Personen, gegen die bereits ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht. Die Bundespolizei sei ab sofort angewiesen, diese Personengruppe an der deutsch-österreichischen Grenze abzuweisen, berichtet “Focus Online”.

Der Redaktion liege die Dienstanweisung vor, die von der Bundespolizeidirektion München an mehrere bayerische Dienststellen verschickt wurde. Die Zurückweisung soll demnach “unabhängig davon, ob ein Schutzersuchen vorliegt” erfolgen. Die Direktion wolle dabei über jede Zurückweisung informiert werden, insbesondere darüber, “ob im Zusammenhang mit der Einreise ein Asylbegehren geäußert wurde und wie sich die entsprechenden Reisemodalitäten (u.a. Reisemittel, Reiseroute und Grenze) darstellen.”

Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot wird zumeist gegen Personen erlassen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die nicht freiwillig ausreisen. Diese Wiedereinreisesperre kann auch für den gesamten Schengenraum gelten. Die Zurückweisung betrifft damit etwa Asylsuchende, die zuvor schon einmal in ein Drittland abgeschoben wurden. In der bisherigen Praxis hatten diese jedoch die Möglichkeit, in Deutschland erneut Asyl zu beantragen, wenn sie neue Asylgründe vorweisen konnten. In diesem Fall wurden sie an der Grenze bisher nicht abgewiesen. Seehofer nannte dieses Vorgehen zuvor bereits einen “Skandal”.