Selfie mit dem Stimmzettel - Ist das Fotografieren in der Wahlkabine erlaubt?

Selfie mit Sahra Wagenknecht. Ist das Fotografieren in der Wahlkabine erlaubt?<span class="copyright">Fabian Sommer/dpa</span>
Selfie mit Sahra Wagenknecht. Ist das Fotografieren in der Wahlkabine erlaubt?Fabian Sommer/dpa

Zu den Landtagswahlen werden viele Promis und Influencer ihre Teilnahme in den sozialen Medien wieder groß darstellen. Doch ist es erlaubt, in der Wahlkabine ein Selfie zu machen oder sogar seinen Stimmzettel zu fotografieren? Wir klären auf.

Bei großen Wahlen wie der Europawahl Anfang Juni oder zu den Landtagswahlen im September sensibilisieren immer häufiger Menschen in den sozialen Medien andere dazu, ihre Stimme abzugeben. Selfies vor einem Wahllokal, mit einem Wahlplakat oder den Unterlagen für die Briefwahl zeigen, wie wichtig die Teilnahme an der Wahl ist.

Generell ist es erlaubt und erwünscht, auf die Wahl aufmerksam zu machen. Natürlich kann jeder auch sein Handy mit zur Wahl nehmen. Nur in der Benutzung während der Wahl in der Wahlkabine gibt es deutliche Einschränkungen. Denn das Wahlgeheimnis ist ein grundlegendes Prinzip bei Wahlen in Deutschland. Das bedeutet, dass niemand erfahren darf, wie Sie gewählt haben.

Landtagswahlen: Selfies außerhalb der Wahlkabine?

Grundsätzlich ist es erlaubt, außerhalb der Wahlkabine Selfies oder Fotos zu machen, wenn dadurch andere Wählerinnen und Wähler nicht gestört werden oder deren Wahlentscheidung erkennbar wird. Dies kann von Wahllokal zu Wahllokal unterschiedlich gehandhabt werden und es empfiehlt sich, den Anweisungen der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu folgen.

Darf man Handy-Fotos in der Wahlkabine machen?

Der Bundeswahlleiter erklärt dazu , dass innerhalb der Wahlkabine weder gefilmt noch fotografiert werden darf. Je nach Bestimmungen vor Ort, kann das Personal sogar ein Foto im gesamten Wahlraum verbieten. Das Fotografieren oder Filmen beim Wählen kann als Verstoß gegen das Wahlgeheimnis geahndet werden. Die Strafen dafür variieren je nach Bundesland, können aber Geldstrafen oder sogar die Annullierung Ihrer Stimme zur Folge haben.

Ein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis ist übrigens nicht nur das Selfie mit dem angekreuzten Stimmzettel, sondern auch, wenn der Stimmzettel offen abgegeben wird. Auch das Fotografieren und Verbreiten der Briefwahlunterlagen ist nicht erlaubt, wenn erkennbar ist, für wen gewählt wurde.

Was passiert, wenn man beim Fotografieren des Stimmzettels erwischt wird?

Schnell das Handy zücken und ein Selfie für Social Media mit dem ausgefüllten Stimmzettel machen ist keine gute Idee. Das ist ein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis und zieht rechtliche Folgen nach sich.

Fotografiert eine Wählerin oder ein Wähler in der Wahlkabine, dann ist der Wahlvorstand verpflichtet einzuschreiten. Die Stimme wird für ungültig erklärt und die Person kann aus dem Wahlraum verwiesen werden.

Übrigens ist es in Ordnung, wenn man über Social Media generell einen Aufruf zur Wahl startet und zeigt, dass man sein Wahlreich in Anspruch nimmt. Nach der Wahl darf auch jeder offen sagen, wen er gewählt hat. Doch während der Wahl ist das Wahlgeheimnis zu beachten. So will man sicherstellen, dass niemand zu einer Wahlentscheidung gezwungen wird oder andere Menschen direkt beeinflusst werden.