Shopping: Gericht erlaubt verkaufsoffenen Sonntag zur Grünen Woche

Passanten am Kudamm beim Sonntags-Shopping (Archivbild)

Berlin. An den drei Sonntagen während der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse dürfen Berliner Geschäfte nun doch öffnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag entschieden. Damit hat es eine anderslautende Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts aufgehoben. Die Ladenöffnungen am 28. Januar, 18. Februar und 11. März jeweils von 13 bis 20 Uhr sind somit wieder erlaubt.

Der erste Senat des Oberverwaltungsgerichts habe keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der für das erste Halbjahr 2018 festgesetzten Sonntagsöffnungen in Berlin, teilte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag mit. Gegen die geplanten drei verkaufsoffenen Sonntage im ersten Halbjahr 2018 hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi geklagt und im Dezember vergangenen Jahres in erster Instanz zunächst recht bekommen. Der Berliner Senat hatte daraufhin Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt und dies mit dem großen öffentlichen Interesse begründet, da die Anlässe für die verkaufsoffenen Sonntage jeweils große und für Berlin wichtige Ereignisse und Veranstaltungen seien.

Dieser Argumentation folgte das Oberverwaltungsgericht (OVG). Die Grüne Woche, die Berlinale und die Internationale Tourismusbörse hätten ein Gewicht, das eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe rechtfertigen könne, befanden die Richter. Gerichtsentscheidungen zu anlassbezogenen Sonntagsöffnungen nach den Ladenschlussgesetzen ander...

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