Diese wichtige Neuerung betrifft alle Geschäftsleute: Wer jetzt eine Art Mini-IBAN bekommt

Das Bundeszentralamt für Steuern startet ab November mit der Vergabe einer Wirtschafts-Identifikationsnummer. Wer sie kriegt und was sich hinter der Mini-IBAN verbirgt.

Ab November 2024 erhalten wirtschaftlich Tätige – sowohl Einzelne als auch Gesellschaften – eine sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) vom Bundeszentralamt für Steuern. Die neue Nummer besteht aus den beiden Buchstaben DE, gefolgt von neun Ziffern. Im Stil DE123456789 sieht die W-IdNr. aus wie eine Mini-IBAN.

Doch mit Bankgeschäften hat die Nummer nichts zu tun. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden zu vereinfachen. Ein Antrag ist dafür nicht nötig. Die Nummer teilt das Bundeszentralamt für Steuern automatisch zu. Gesetzlich geregelt ist die W-IdNr. über die Abgabenordnung.

Wer bis Ende November noch keine Nummer hat, muss sich aber keine Sorgen machen, da die Angabe der Nummer noch nicht verpflichtend ist. Die Vergabe wird laut Bundesfinanzministerium voraussichtlich bis 2026 laufen.

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Das bringt die neue Identifikationsnummer

Post und Finanzamt steht auf dem Briefkasten der Behörde des Finanzamtes Dresden Nord und Dresden Süd.
Post und Finanzamt steht auf dem Briefkasten der Behörde des Finanzamtes Dresden Nord und Dresden Süd.

Nicht alle Bürger kriegen eine W-IdNr. zugeteilt. Vielmehr geht es um "wirtschaftlich Tätige", also natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen, die gesetzlich zum Abführen von Umsatzsteuer verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind. Wer zu einer dieser Gruppen gehört, kriegt ab November 2024 eine W-IdNr.

Ihr Zweck ist die eindeutige Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) haben, werden aber bemerken, dass die W-IdNr. gleich aufgebaut ist. Die Zeichenfolge der W-IdNr wird mit einem Bindestrich und fünf weiteren Ziffern, dem sogenannten Unterscheidungsmerkmal, ergänzt.

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Die USt-IdNr. wird dabei aber nicht überflüssig. Sie muss wie gewohnt von Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, verwendet werden. Die W-IdNr. ist vorrangig für steuerliche Angelegenheiten innerhalb Deutschlands gedacht. Sie ersetzt die USt-IdNr. also nicht. Im Gegensatz zur USt-IdNr. muss die W-IdNr. auch nicht beantragt werden.

Unternehmen, die keine USt-IdNr. haben, kriegen die W-IdNr. per ELSTER mitgeteilt. Falls bereits eine USt-IdNr. existiert, werden Unternehmen durch eine im Bundessteuerblatt veröffentlichte öffentliche Mitteilung darüber informiert, dass die USt-IdNr. zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt in diesem Fall nicht.

Weitere Informationen stellt das Bundeszentralamt für Steuern in einer umfangreichen FAQ bereit.


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