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So kann das ÖPNV-Jahresticket die Steuerlast senken

Neustadt/Weinstraße (dpa/tmn) - Arbeitnehmer können steuerlich davon profitieren, wenn ihr Arbeitgeber ihre Jahreskarten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Zuge einer Gehaltsumwandlung bezahlt und pauschal versteuert.

Dazu muss der Arbeitgeber die Bezahlung direkt mit dem Verkehrsanbieter abwickeln, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt. Zudem ist den Beschäftigten der Betrag für das Bus- und Bahnticket plus Pauschalversteuerung vom Bruttogehalt abzuziehen. Bei diesem Vorgehen handelt es sich um eine Gehaltsumwandlung, die zu 25 oder 15 Prozent versteuert werden kann.

Mit oder ohne Pendlerpauschale

Im ersten Fall, der 25-Prozent-Variante, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin die Pendlerpauschale als Werbungskosten absetzen, also 30 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeit (Stand 2020). Im zweiten Fall, der 15-Prozent-Variante, wird die Entfernungspauschale um den Betrag des Job-Tickets reduziert.

Diese Pauschalversteuerung des Job-Tickets kann die Bruttoeinnahmen reduzieren. Damit kann man seine Steuerlast senken. Für Arbeitnehmer mit einem persönlichen Steuersatz von mehr als 15 oder 25 Prozent kann sich das lohnen. Übernimmt der Arbeitgeber die Steuer, macht es sich auch bei höheren Steuersätzen bezahlt.

Arbeitsweg spielt eine Rolle

Welche Art der Pauschalversteuerung für Beschäftigte günstiger ist, kommt auf die Entfernung zur Arbeit an. Denn wer weit pendelt, profitiert laut VLH mehr von der Entfernungspauschale als ein Arbeitnehmer, der nah an seiner ersten Tätigkeitsstätte wohnt.

Das heißt: Wer keine oder nur wenige Kosten über die Entfernungspauschale geltend machen kann, für den ist die 15-Prozent-Pauschalversteuerung steuerlich günstiger, erklären die Experten. Wer dagegen viele Kilometer pro Jahr in die Steuererklärung eintragen kann, ist mit der 25-Prozent-Option im Vorteil.