So nehmen Sie es mit Datenräubern auf

Gerade, wenn die Mail in einem alarmistischen Ton verfasst ist, könnte Phishing dahinter stecken.
Gerade, wenn die Mail in einem alarmistischen Ton verfasst ist, könnte Phishing dahinter stecken.

Die Bank fordert per Mail zum Ändern des Banking-Passwortes auf? Der E-Mail-Provider schickt eine Nachricht, man möge bitte seine Log-in-Daten bestätigen? Dann ist Gefahr in Verzug.

Karlsruhe/Düsseldorf (dpa/tmn) - Gefälschte Rechnungen, Anwalts-, Bank- oder Behördenschreiben: Jeder hatte schon mal eine suspekte E-Mail in seinem Posteingang.

Dahinter verbirgt sich oft eine Phishing-Attacke, also der Versuch, an persönliche und sensible Daten zu gelangen, um damit im Namen des Opfers Bestellungen aufzugeben, dessen Konto zu plündern oder andere Straftaten zu begehen.

Die meisten Phishing-Versuche laufen über E-Mail, SMS oder Nachrichten in sozialen Netzwerken. Aber es gibt auch Phishing per Telefonanruf und sogar per Post, sagt der Finanzexperte Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Oft sei es so, dass Kriminelle sich einen großen Datensatz besorgt hätten und ihre Maschen gleich mit allen Mail-Adressen im Verteiler testen.

Die Bankberaterin meldet sich per Mail

Es gibt aber auch deutlich zielgerichtetere Phishing-Versuche. Dann missbrauchen die Betrüger bestimmte persönliche Daten, die sie bereits kennen, um besonders glaubwürdig anzugreifen. Dann komme etwa vermeintlich eine Mail von der Bankberaterin, sagt Scherfling.

Doch das Gros der Phishing-Nachrichten sei schlicht zeitlos. «Es geht beispielsweise um die Einführung einer neuen Sicherheitstechnik oder um Unstimmigkeiten im Kundenkonto», sagt Scherfling. In den meisten Fällen soll der E-Mail-Empfänger auf einen Link klicken und auf einer Internetseite seine Daten eingeben. Oder er wird aufgefordert, einen Datei-Anhang zu öffnen, der Schadprogramme enthalten kann.

Eine weitere, erpresserische Variante: In den Nachrichten wird gedroht, unliebsame Tatsachen oder Behauptungen öffentlich zu machen, wenn eine geforderte Zahlung nicht geleistet wird. «Einige Betrüger nutzen aber auch gegenwärtige Themen, wie zum Beispiel die Datenschutzgrundverordnung, Corona oder aktuelle Urteile, um die Glaubhaftigkeit der E-Mail zu erhöhen», warnt Scherfling.

Immer auf Plausibilität prüfen

Melanie Volkamer, Professorin am Karlsruhe Institute of Technology (KIT) hat mit ihrer Forschungsgruppe «Security, Usability, Society» (SECUSO) einen Leitfaden erstellt, wie man Phishing-Nachrichten erkennen kann. Als erstes sollte man auf Plausibilität prüfen: Passt der Absender zum Inhalt der Nachricht? Werden sensible Nachrichten abgefragt? Ist die Anrede falsch oder fehlerhaft? Und besitzt man überhaupt ein Nutzerkonto bei dem vermeintlichen Absender?

«Je mehr solcher Fragen sich mit «ja» beantworten lassen, desto wahrscheinlicher handelt es sich um eine betrügerische Nachricht», sagt Volkamer. Oft könne man schon am Aufbau der Nachricht erkennen, ob es sich um einen Phishing-Versuch handelt.

«Nach der Anrede und der Nennung des Grunds, warum diese E-Mail verschickt wurde, folgt die Notwendigkeit zum Handeln, oft verbunden mit dem Zeitdruck einer kurzen Frist», beschreibt Scherfling. Man werde gedrängt, einen Link zu klicken oder einen Anhang zu öffnen.

Selbst wenn Inhalt und Absender plausibel erscheinen, sollte man zuerst die Links in der Nachricht überprüfen, sagt Volkamer. Welche Webadresse versteckt sich tatsächlich hinter den Links? Auf dem Rechner kann man die Zielwebadresse sehen, wenn man mit der Maus über den Link fährt, ohne auf diesen zu klicken. Viele Handys zeigen die Adresse aber an, wenn man den Link länger gedrückt hält.

Domain aus Zahlen verheißt Gefahr

«Gerade wenn die Domain aus Zahlen, einer IP-Adresse, besteht, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine gefährliche Webadresse», warnt Prof. Volkamer. Auch wenn der «Wer-Bereich» der Adresse (in der Beispiel-Adresse https://nophish.secuso.org/login wäre secuso.org dieser Bereich) nicht zum Absender oder Inhalt der Nachricht passt, sollte man den Link nicht klicken. Ist man sich unsicher, kann man den «Wer-Bereich» auch per Suchmaschine überprüfen.

Eine weitere Sicherheitsregel betrifft E-Mail-Anhänge. Insbesondere direkt ausführbare Dateiformate wie «.exe», «.bat» oder «.cmd» seien besonders gefährlich. Auch bei Office-Dateiformaten (.docx, .xlsx oder .pptx), die Makros enthalten können, sollte man vorsichtig sein. «Man sollte einen solchen Anhang nur öffnen, wenn man ihn genauso von dem Absender erwartet», rät Volkamer. Falls man sich unsicher sei, sollte man beim Absender nachfragen - am besten telefonisch.

Wer eine Phishing-Mail enttarnt hat, kann sie löschen, so Scherfling. Per Social Media könne man auch andere warnen. Wer dagegen in die Falle getappt ist, sollte seine gesammelten Passwörter und Sicherheitsfragen ändern - und die Nachricht unbedingt behalten. Sie sei ein Beweismittel. Dann gelte es, den oder die jeweiligen Diensteanbieter zu informieren und Strafanzeige zu stellen.

Info-Kasten: Handeln und vorbeugen

Das Bundeskriminalamt (BKA) fordert Opfer von Internet-Straftaten grundsätzlich dazu auf, Strafanzeige zu erstatten und Informationen umfassend an die Polizei weiterzugeben. Denn um Internetkriminalität wirksam bekämpfen zu können, brauche das BKA ein aktuelles und klares Lagebild.

Dies gebe es jedoch nur, wenn «die Sicherheitsbehörden in Fällen von Cybercrime möglichst frühzeitig eingebunden werden», heißt es beim BKA. Dennoch gelte: «In vielen Fällen können Sie sich jedoch durch vorbeugende Maßnahmen und ein angemessenes Risikobewusstsein davor schützen, Opfer einer Straftat im Internet zu werden.»

Dazu gehört neben umsichtigem Verhalten und dem genauen Prüfen verdächtiger Nachrichten auch, Computer und mobile Geräte immer auf dem neuesten Stand zu halten, rät Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Am Rechner sollten insbesondere Virenschutzprogramm, Betriebssystem und der Browser sollten regelmäßig aktualisiert werden.