So viel Geld steht Ihnen wirklich zu: Dieses Rentenportal sollten Sie kennen

Zwar kommt ein Mal im Jahr Post mit dem Rentenbescheid, doch dieser bildet nicht unbedingt den tatsächlichen Betrag ab, den Sie bekommen werden. Ein digitales Rentenportal will hier genauer sein.

Viele Arbeitnehmer fragen sich von Zeit zu Zeit, wie hoch ihre Rente sein wird. Bisher wurde diese Frage nur grob und hypothetisch durch die jährliche Post von der Renteninformation beantwortet, in der Ihre gesetzlichen Ansprüche prognostiziert werden.

Allerdings wurden in dieser Prognose die anderen Vorsorgeformen wie betriebliche oder private Altersvorsorge nicht berücksichtigt. Seit dem 30. Juni 2023 besteht die Möglichkeit, die neue digitale Rentenübersicht einzusehen, die erstmals alle relevanten Informationen bündeln soll.

Das Projekt befindet sich seit Ende 2022 in der Pilotphase, weshalb momentan noch nicht so viele Partner mit an Bord sind. Eine Verordnung vom 24. Januar 2024 soll das ändern – wir zeigen, warum sich die Anmeldung schon jetzt lohnen kann.

Direkt online nutzen

Digitale Rentenübersicht

Mit der offiziellen Website der "Digitalen Rentenübersicht" können Sie Ihre Altersvorsorge übersichtlich einsehen und besser planen.
CHIP Bewertung: Gut zum Download

Anmeldung bei der Digitalen Rentenübersicht

Rentenportal
Rentenportal

Für die Anmeldung bei der Digitalen Rentenübersicht benötigen Sie zunächst einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion. Hier erfahren Sie, wie Sie diese aktivieren:

Außerdem benötigen Sie Ihr Smartphone und die offizielle AusweisApp, um sich zu authentifizieren. Die Daten werden dabei schnell und sicher an die Digitale Rentenübersicht übertragen – willigen Sie dann in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein.

Im letzten Schritt müssen Sie Ihre 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer eingeben, die Sie auf dem Steuerbescheid finden.

Die offizielle Ausweis App des BMI, mit der Sie sich online bei Behörden ausweisen können, gibt es nun auch in einer Android-Version für Smartphones und Tablets. Mit der AusweisApp lässt sich die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nun auch auf dem iPhone ohne zusätzliches Kartenlesegerät nutzen.

Digitale Rentenübersicht: Ansprüche abfragen

Rentenportal
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Im nächsten Schritt können Sie aus einer Liste die Anbieter von Altersvorsorge-Produkten auswählen, die Sie bereits erworben haben. Falls Sie keinen genauen Überblick haben, können Sie diese alle mit einem Klick anfragen. Ausgenommen davon sind:

  • Beamte

  • Richter

  • Versicherte eines Berufsständischen Versorgungswerks

Nach höchstens fünf Tagen können Sie dann Ihren aktuellen Stand Ihrer Altersvorsorge sichten. Die Ansprüche sind gegliedert nach Auszahlungsarten und aufbereitet in unterschiedlichen Prognosen:

  1. Garantiert erreichte Ansprüche: Diese haben Sie bereits erworben und werden ab Renteneintritt ausgezahlt. Dafür müssen Sie keine weiteren Einzahlungen mehr tätigen.

  2. Prognostiziert erreichte Ansprüche: Die Summe aus garantiert erreichten Ansprüchen plus Zinsen, Renditen oder Rentenanpassungen. Es handelt sich um Schätzwerte. Auch dafür sind keine weiteren Einzahlungen mehr nötig.

  3. Garantiert erreichbare Ansprüche: Das ist die monatliche Rente, die Sie erhalten, wenn Sie bis Renteneintritt weiterhin Beiträge einzahlen.

  4. Prognostiziert erreichbare Ansprüche: Die Summe aus garantiert erreichbaren Ansprüchen plus Zinsen, Renditen oder Rentenanpassungen. Zugrunde liegt die Annahme, dass Sie bis zum Rentenbeginn weiter einzahlen. Auch hier handelt es sich wieder um einen Schätzwert ohne Garantie.

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Es werden immer mehr Anbieter

Rentenportal
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Das Problem bei der Digitalen Rentenübersicht ist, dass sich nach aktuellem Stand noch nicht alle Anbieter beteiligt haben. Das kann zur Folge haben, dass die Rentenübersicht nicht für jeden Bürger lückenlos abrufbar sein wird.

Dieses offizielle PDF zeigt, wie viele Anbieter von Altersvorsorge-Produkten derzeit mit an Bord sind. Seit Ende 2023 ist die Liste schon erheblich gewachsen, denn anfangs waren es nur drei Einträge – jetzt schon deutlich mehr. Das Dokument wird regelmäßig erweitert.

In der Sitzung des Bundeskabinetts am 24. Januar 2024 wurde die Rentenübersichts­anbindungsverordnung (RentÜAV) beschlossen. Demnach sind bestimmte Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet, sich bis 31. Dezember 2024 an die digitale Rentenübersicht anzubinden.

Somit ist noch ein wenig Geduld nötig, bis alle Bürger belastbarere Infos zur Rente bekommen. Ab 2025 soll die Altersvorsorge dann aber umfassend möglich sein. Die Anmeldung können Sie dennoch schon jetzt durchführen.

Experten Meinung

Schritt in die richtige Richtung

Es ist ein guter Schritt, die Renteninformationen zu digitalisieren. Für die meisten jüngeren Arbeitnehmer wird das wohl nur Zukunftsmusik sein, da keiner realistisch vorhersagen kann, wie es um das Rentensystem in 30 oder 40 Jahren stehen wird. Aber vor allem für Menschen, die nur noch ein paar Jahre bis zum Ende ihrer beruflichen Laufbahn haben, ist diese Plattform deutlich besser als ein jährlicher Brief. So können Sie jederzeit einsehen, wie hoch Ihre Ansprüche in Summe sind.


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