Sollte abgeschoben werden - Asyl-Versagen in Solingen: Ein einziges Mal klingelten die Behörden beim Attentäter

Issa al H. wurde wegen des Anschlags in Solingen festgenommen. Er wird am Bundesgerichtshof vorgeführt.<span class="copyright">Privat</span>
Issa al H. wurde wegen des Anschlags in Solingen festgenommen. Er wird am Bundesgerichtshof vorgeführt.Privat

Der mutmaßlicher Attentäter Issa al Hassan von Solingen hätte eigentlich Anfang 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Doch diese kam wegen einem Versagen der Behörden nicht zustande. Zudem schien der Syrer bestens über die gültige Rechtslage informiert gewesen zu sein.

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Der Mann reiste von Syrien aus über Bulgarien in die Europäische Union ein. 2022 kam er dann nach Deutschland, wo er in Bielefeld Asyl beantragte. Die Länder, in denen die EU-Außengrenze zum ersten Mal überschritten wird, ist dann eigentlich auch für das weitere Verfahren zuständig. So sieht es das sogenannte Dublin-System vor.

Halten sich Asylbewerber wie al Hassan aber in Deutschland auf, kann die Bundesrepublik sie in das zuständige Land überführen. Laut EU-Recht bleiben dafür sechs Monate Zeit. Dies wäre Anfang 2023 der Fall gewesen.

Behörden versuchten nur einmal, den Syrer anzutreffen und abzuschieben

Wie die „Welt“ berichte, habe Bulgarien sogar einer Überstellung von al Hassan zugestimmt. Diese scheiterte aber, weil die Behörden laut „Bild“-Informationen nur einmal versucht hätten, ihn in seiner Unterkunft anzutreffen. Da die Ausländer-Behörde den Mann in Paderborn nicht antraf, zogen sie wieder ab.

Aber al Hassan tauchte anschließend gar nicht unter, sondern versteckte sich lediglich vor den Behörden. Durch diesen einfachen Trick entging er seiner Abschiebung. Wie die „Bild“ weiter berichtet, hätten es die Behörden nicht noch einmal versucht, den Mann anzutreffen und ihn abzuschieben.

„Das ist gängige Praxis und passiert andauernd“

Der Syrer wusste offenbar genau, wie die Regelungen in Deutschland ist. Denn wäre er untergetaucht, hätten sich die Überstellungsfrist nach Bulgarien auf 18 Monate verlängert. Vier Tage nach dem Ablauf der Frist meldete sich al Hassan selbst bei den Behörden und erhielt vom Bundesamt für Migration einen „subsidiären Schutz“.

„Das ist gängige Praxis und passiert andauernd“, erklärt Asylrechtsexperte Daniel Thym . „In vielen Fällen versuchen die Behörden die Überstellung nicht einmal; es vergehen einfach sechs Monate und dann gibt es ein reguläres Asylverfahren in Deutschland.“

Anschließend kam der Syrer nach Solingen. Dort beging er am Freitagabend mutmaßlich den Messer-Anschlag bei dem drei Menschen getötet und zahlreiche Menschen verletzt wurden.