In die Sonne oder zum Skifahren: Bei diesen beliebten Reisezielen könnte euer Winterurlaub gefährdet sein

Als würde die vierte Corona-Welle und die immer neuen Rekorde bei Inzidenzen und Infektionszahlen nicht schon genug Kopfzerbrechen bereiten, gibt es nun mit Omikron eine neue als „besorgniserregend“ eingestufte Corona-Variante. Und auch wenn es noch keine genauen Erkenntnisse über diese neue Variante gibt, hat das bereits Auswirkungen auf die Bewegungsfreiheit. So hat das Robert Koch-Institut (RKI) Freitagnacht mehrere südafrikanische Staaten wie Südafrika, Simbabwe oder Mosambik als Virusvariantengebiete eingestuft. Fluggesellschaften dürfen nur noch deutsche Staatsbürger oder in Deutschland lebende Personen aus diesen Staaten nach Deutschland befördern. Und alle, die aus diesen Staaten einreisen, müssen danach 14 Tage in Quarantäne – unabhängig vom Impfstatus.

All das bringt Unsicherheit für den Winterurlaub oder etwaige Reisen an Weihnachten – zumal auch die hohen Infektionszahlen in Deutschland andere Länder vorsorglich zu Reisebeschränkungen veranlasst haben. Reisende sollten damit rechnen, ihre Pläne kurzfristig ändern zu müssen, wie auch die „Bild“ empfiehlt. Hier ist der aktuelle Stand, für welche beliebten Reiseziele der Urlaub aktuell noch möglich ist. Eine detaillierte und vollständige Auflistung der Reisebestimmungen findet ihr auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Mehrere beliebte Urlaubsziele sind Hochrisikogebiete

Unter anderem Österreich, Griechenland, Ägypten und die Türkei gelten als Hochrisikogebiete. Das Auswärtige Amt rät von touristischen Reisen ab

In Österreich gilt außerdem bis mindestens zum 12. Dezember ein landesweiter Lockdown. Gaststätten und Einzelhandel sind damit geschlossen und Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte dürfen keine Urlauber beherbergen. Skifahren ist als sportliche Betätigung im Freien noch erlaubt, aber auf Seilbahnen und Skiliften gilt die 2G-Regel und die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske.

Wer auf wärmeres Klima gesetzt hat und lieber nach Griechenland reisen wollte, muss ebenfalls aufpassen. Bei der Einreise gilt hier für alle ab zwölf Jahren die 3G-Regel – wobei ihr entweder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen negativen Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen könnt. Außerdem müsst ihr vor der Einreise ein Online-Formular ausfüllen. Mindestens 3G gilt auch im Einzelhandel, in Museen, Kinos, Banken und Behörden, berichtet „Bild“. In Restaurants und Clubs müsst ihr geimpft oder genesen sein. Nur bei Minderjährigen ab zwölf Jahren reich ein negativer Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden), bei Kindern von vier bis elf Jahren sogar ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Stunden).

In der Türkei gelten dieselben 3G-Einreisebestimmungen wie in Griechenland. Ihr müsst euch außerdem innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise über ein Online-Formular registrieren. Dann erhaltet ihr einen Genehmigungscode („HES-Code“), den ihr auch beim Besuch von Gastronomie, Hotels, Einkaufszentren und weiteren Bus-, Bahn- oder Flugreisen innerhalb des Landes vorlegen müsst. In der ganzen Türkei gelten außerdem Abstandsregeln, eine Maskenpflicht an den Stränden sowie auf Straßen, Märkten, Plätzen, Parks und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Ähnlich ist die Lage in Ägypten. Bei der Einreise müsst ihr, wenn ihr nicht vollständig geimpft seid, einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Geimpfte und Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. An öffentlichen Orten müsst ihr Maske tragen und Geschäfte, Restaurants und Museen haben zum Teil nur eingeschränkt geöffnet.

Keine Corona-Reisewarnungen für Italien und die Schweiz – Probleme in Marokko

Für Italien und die Schweiz gibt es vom RKI keine aktuellen Covid-19-bedingten Reisewarnungen, die euch den Skiurlaub verhageln könnten.

In Italien müsst ihr die Einreise über ein Online-Formular anmelden. Es gilt außerdem die 3G-Regeln, sonst müsstet ihr fünf Tage in Quarantäne und am Ende einen Test machen. Darüber hinaus hat das Land seine Corona-Regeln verschärft. Demnach gilt ab 6. Dezember in vielen Bereichen wie Bars, Restaurants und bei Veranstaltungen die 2G-Regel. Für Hotels, Flugzeuge und öffentliche Verkehrsmittel reicht weiterhin ein 3G-Nachweis. Bei Skiliften und -anlagen kommt es auf die Infektionslage an. Befindet sich die Anlage in einer orangen Zone mit hohem Infektionsgeschehen, kann auch ein 2G-Nachweis erforderlich sein, sonst gilt auch hier weiterhin die 3G-Regel. So erklärt es die italienische Botschaft in Wien. Laut „Bild“ sollten alle Skigebiete bis Anfang Dezember ihren Dienst aufnehmen.

Auch in der Schweiz müsst ihr vor der Einreise ein Formular ausfüllen und bei der Einreise vorweisen, wobei ebenfalls die 3G-Regel gilt. Ausgenommen sind alle unter 16 Jahren. Auch in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt die 3G-Regel, so in Restaurants, Bars, Clubs und Museen. Für Skilifte und -anlagen ist sie bislang noch in der Diskussion – eine Maske ist aber bei allen geschlossenen Seilbahnen und Liften Pflicht. Eine Ausnahme bildet schon jetzt das Skigebiet Samnaun: Aufgrund der grenzübergreifenden Verbindung zum Tiroler Skigebiet Ischgl gilt hier die 2G-Regelung.

sb