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Verwaltungsgericht: Strenge Auflagen für Neonazis beim Aufmarsch in Spandau

Neonazis wollen durch Spandau marschieren

Wenn am Sonnabend voraussichtlich mehrere Hundert Neonazis durch Spandau marschieren, dürfen sie den früheren Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß "nicht in Wort, Schrift und Bild" verherrlichen. Entsprechende Auflagen der Polizei hat am Freitag das Verwaltungsgericht Berlin in einer Eilentscheidung bestätigt.

Zwei Tage nach dem 30. Todestag von Rudolf Heß wollen Rechtsextreme für die Aufklärung eines angeblichen Mordes an der NS-Größe demonstrieren. Heß hatte sich am 17. August 1987 auf dem Gelände des inzwischen abgerissenen Kriegsverbrechergefängnisses der Alliierten an der Spandauer Wilhelmstraße erhängt. Gegen Auflagen der Polizei bei ihrem Marsch hatten die Veranstalter beim Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragt.

Die Kammer habe jedoch die meisten Auflagen bestätigt, sagte Stephan Groscurth, Sprecher des Verwaltungsgerichts am Freitag. Das Verbot jeder Verherrlichung von Rudolf Heß habe nach Auffassung der Richter "hinreichend Bestand". Heß sei ein Symbol des Nationalsozialismus. Auch martialische Marschmusik bleibe verboten. Die Rechtsextremisten können aber doppelt so viele Fahnen mitbringen wie von der Polizei vorgegeben. Auf 25 Demonstranten darf nun eine Fahne kommen.

Gegendemonstrationen geplant

Wie berichtet, wollen Rechtsextremisten am heutigen Sonnabend zwischen 12 und 20 Uhr vom Bahnhof Spandau kreuz und quer durch die Spandauer Wilhelmstadt ziehen. Das Spandauer Bündnis gegen Rechts ruft zu Gegendemonstrationen auf. Es wi...

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