Sperrminorität möglich - Egal, wer regiert: In Sachsen und Thüringen hat die AfD jetzt wohl viel Macht

Blick in den Plenarsaal während einer Sitzung des Thüringer Landtages. Die AfD könnte dort über eine Sperrminorität verfügen.<span class="copyright">dpa</span>
Blick in den Plenarsaal während einer Sitzung des Thüringer Landtages. Die AfD könnte dort über eine Sperrminorität verfügen.dpa

Die AfD könnte nach den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen möglicherweise in beiden Bundesländern über eine Sperrminorität verfügen. Damit könnte die Partei zahlreiche wichtige Entscheidungen und Wahlen blockieren.

Die AfD kann wegen ihrer hohen Ergebnisse bei den Wahlen in Sachsen und Thüringen künftig in einem oder womöglich sogar in beiden Landtagen wichtige Entscheidungen und Wahlen blockieren.

Die Partei wird Hochrechnungen von 20.30 Uhr zufolge mit mehr als einem Drittel der Sitze im Landtag von Thüringen über eine sogenannte Sperrminorität verfügen – mit den nötigen mindestens 30 Parlamentssitzen bei insgesamt 88 Sitzen. In Sachsen könnte es hingegen knapp werden: Dort müsste die Partei von insgesamt 120 Parlamentssitzen mehr als 40 besetzen.

Mit Sperrminorität könnten Gesetze nicht ohne AfD-Zustimmung zustande kommen

Verfügt die AfD über eine Sperrminorität, könnten bestimmte Landesgesetze, die mit einer Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneter entschieden werden müssen, nicht ohne die Rechtsaußen-Parlamentarier zustande kommen.

In Sachsen und Thüringen werden wie auch in anderen Bundesländern Verfassungsrichter und die Spitzen der Landesrechnungshöfe mit Zweidrittelmehrheit aller Parlamentarier gewählt. Bestimmte Posten könnten dann also ohne AfD-Zustimmung nicht nachbesetzt werden. Zudem könnten sich die Landtage nicht selbst auflösen.

Parlamentspräsident kann nur von zwei Dritteln abgewählt werden

Der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zufolge kann auch ein Parlamentspräsident oder seine Stellvertreter nur von zwei Dritteln aller Abgeordneter abgewählt werden. Mitglieder des Richterwahlausschusses, der im Freistaat über die Berufung von Richtern auf Lebenszeit entscheidet, müssen mit zwei Dritteln der bei der Entscheidung im Plenum anwesenden Abgeordneten gewählt werden.

In Sachsen könnten Vorsitzende einzelner Parlamentsausschüsse unter anderem nur von mindestens zwei Dritteln des Parlaments abgesetzt werden.