DFB entscheidet in FCA-Berufung

DFB entscheidet in FCA-Berufung
DFB entscheidet in FCA-Berufung

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat zwei Geldstrafen gegen den Bundesligisten FC Augsburg bestätigt.

Gegen die Sanktionen, deren Gesamthöhe sich auf 21.000 Euro beläuft, hatte Augsburg Einspruch eingelegt. Das Bundesgericht wies die Berufung im schriftlichen Verfahren als „unbegründet“ zurück.

Zuvor war der FCA bereits beim Sportgericht mit seinem Einspruch gescheitert. Die Strafen rühren aus Vorfällen vom 3. und 24. April, als Fans bei den Spielen gegen den VfL Wolfsburg und den VfL Bochum Pyrotechnik gezündet hatten.