EU-Kommission nicht zur Aussetzung von Visumsfreiheit für US-Bürger verpflichtet

Eine Untätigkeitsklage des EU-Parlaments gegen die Kommission wegen der Visumsbefreiung für US-Bürger ist vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. (Kenzo Tribouillard)
Eine Untätigkeitsklage des EU-Parlaments gegen die Kommission wegen der Visumsbefreiung für US-Bürger ist vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. (Kenzo Tribouillard)

Eine Untätigkeitsklage des EU-Parlaments gegen die Kommission wegen der Visumsbefreiung für US-Bürger ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Die Kommission sei nicht verpflichtet gewesen, von US-Staatsangehörigen vorübergehend ein Visum für die Einreise zu verlangen, entschied der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Das Parlament hatte dies gefordert, weil die USA von Menschen aus Bulgarien, Rumänien und Zypern ein Visum verlangen. (Az. C-137/21)

Bis zum Herbst 2021 galt das auch noch für Kroatien. Staatsbürger der übrigen EU-Mitgliedsstaaten können dagegen für bis zu 90 Tage ohne Visum in die USA reisen, ebenso wie US-Bürger in die EU. Wegen der Ungleichbehandlung der verschiedenen EU-Länder forderte das EU-Parlament schon 2017, dass die Kommission die Visumsbefreiung für US-Bürger aussetzen solle.

Da die Kommission das nicht tat, zog das Parlament 2021 vor den EuGH. Dieser erklärte nun, dass die Kommission einen Ermessensspielraum habe. Dieser sei nicht überschritten worden. Die Kommission habe bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, dass eine Aussetzung der Visumsfreiheit erhebliche negative Folgen in vielen Politikbereichen haben könnte.

smb/cfm