Länderchefs diskutieren über Pläne zum Heizungstausch
BERLIN (dpa-AFX) -Der Bundesrat beschäftigt sich an diesem Freitag mit zwei wichtigen energiepolitischen Vorhaben. Die Länderkammer will an diesem Freitag (ab 9.30 Uhr) über die umstrittenen Pläne zum Heizungstausch diskutieren und ein Gesetz für die raschere Verbreitung intelligenter Stromzähler verabschieden.
Zum Gebäudeenergiegesetz, das den Heizungstausch künftig regeln soll, sprechen neben Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) unter anderem Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sowie seine Amtskollegen Reiner Haseloff (CDU) aus Sachsen-Anhalt und Manuela Schwesig (SPD) aus Mecklenburg-Vorpommern. Einen Entschluss fasst der Bundesrat nicht, derzeit ist der Bundestag am Zug.
Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollen Übergangsfristen den Austausch erleichtern. Mit dem Gesetz soll im Sinne des Klimaschutzes der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden.
Für intelligente Stromzähler soll es bald neue Vorgaben geben und für ihre weitere Verbreitung einen Fahrplan. Diese Smart Meter sind vernetzte Messgeräte für Wärme oder Strom, die den Verbrauch automatisch an die Anbieter übertragen und auch für Verbraucher sichtbar machen. Damit und in Kombination mit variablen Stromtarifen, bei denen der Preis mit dem Angebot an Strom aus Wind und Sonne schwankt, sollen Verbraucher ihre Stromnutzung stärker am Preis ausrichten können.
Zu den weiteren Themen der Länderkammer gehört die vom Bundestag verabschiedete Reform des Wahlrechts. So soll die Zahl der Sitze im Bundestag bei 630 gedeckelt werden. Gewählt wird nach wie vor mit Erst- und Zweitstimme. Es gibt aber keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament wird allein ihr Zweitstimmenergebnis sein. Auch die Grundmandatsklausel fällt weg. Nach ihr zogen Parteien bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Jede Partei, die in den Bundestag will, muss künftig bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen. Parteien nationaler Minderheiten bleiben aber davon befreit.