Minister Heil zum Heizungsgesetz: 'Zügig Klarheit schaffen'
BERLIN (dpa-AFX) -Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hat sich gegen eine Verschiebung des umstrittenen Gesetzes zum Austausch von Öl- und Gasheizungen ausgesprochen. "Es ist notwendig, zügig Klarheit zu schaffen", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag). "Ich bin zuversichtlich, dass wir eine gute Lösung hinbekommen." Er sei für Lösungen, die technisch machbar und sozial darstellbar seien. "Klimaschutz braucht eine breite gesellschaftliche Akzeptanz und darf kein Projekt nur für Wohlbetuchte werden." Die SPD-Fraktion werde im parlamentarischen Verfahren darauf achten, "dass niemand überfordert wird".
Am Mittwoch hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) den Rückzug seines Staatssekretärs Patrick Graichen angekündigt, nachdem dieser in zwei nachweisbaren Fällen Privates und Berufliches nicht ausreichend getrennt hatte. Beim Gesetz zum Austausch von Öl- und Gasheizungen (Gebäudeenergiegesetz) tritt die FDP auf die Bremse - mit der Begründung, dem Parlament sei mit Graichen der zentrale Ansprechpartner für das Thema abhandengekommen. SPD und Grüne sehen hingegen keinerlei Zusammenhang zwischen beiden Sachverhalten.
Nach den bisherigen Plänen von Habeck sollte das Gesetz vor der am 7. Juli beginnenden parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Neben der FDP sehen aber auch mehrere Bundesländer erheblichen Nachbesserungsbedarf. Minister Heil rief die Kritiker des Gesetzes zur Mäßigung auf: "Wir müssen die Debatte über das Gebäudeenergiegesetz entgiften." Der CDU warf er vor, "so zu tun, als sei Nichtstun eine Alternative". Es werde auch gar keine Austauschpflicht geben, sondern Vorgaben für den Fall, dass kaputte Heizungen nicht repariert werden könnten, so Heil. Zudem seien Ausnahmen, Übergangsfristen und gezielte Förderungen vorgesehen.
Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Gesetzes soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das soll für alle Eigentümer unter 80 Jahre gelten. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden. So soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Förderprogramme und weitere Härtefallregeln sind zwar geplant, allerdings im Entwurf nicht konkret enthalten.